Online-Handel: Massive Verstöße gegen Verbraucherschutz und Geoblocking-Verbot

Eine europaweite Kontrolle von knapp 500 E-Commerce-Websites hat ergeben, dass zwei Drittel davon grundlegende EU-Verbraucherschutzrechte verletzen.

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Eine Frau bezahlt im Internet mit ihrer Kreditkarte

(Bild: Shutterstock/Elvira Koneva)

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Viele Online-Händler nehmen es mit dem Verbraucherschutz nicht so genau. Aufsichtsbehörden aus 27 Ländern haben in einer europaweiten, von der EU-Kommission koordinierten Aktion rund 500 E-Commerce-Angebote überprüft und dabei herausgefunden, dass zwei Drittel von ihnen gegen grundlegende, in der EU verbriefte Rechte der Konsumenten verstoßen. Die Kontrolle bezog sich auf Websites, über die Kleidung, Schuhe, Haushaltsgüter und elektrische Geräte zu erstehen sind.

Laut den am Freitag veröffentlichten Ergebnissen der Kontrolle informierte über ein Viertel der einbezogenen Online-Händler die Kunden nicht darüber, wie sie ihr Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ausüben können. Dazu müssten sie eigentlich klar und verständlich darlegen, dass ein Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist storniert werden kann. Auf fast der Hälfte der inspizierten Websites fanden sich zudem keine genauen Informationen zur 14-tägigen Rücksendefrist, die ab dem Tag beginnt, an dem der Verbraucher den Anbieter über den Widerruf informiert.

Ein Fünftel der Online-Stores verstieß gegen die Geoblocking-Verordnung und insbesondere gegen das darin verankerte Prinzip "Einkaufen wie ein Einheimischer". Webshops dürfen demnach den Verkauf von Produkten an Kunden nicht verweigern, wenn sie keine Möglichkeit sehen, die erstandenen Waren über die Grenze liefern zu lassen. Käufer können ihre Bestellung in einem solchen Fall vor Ort abholen, auf eigene Faust eine Zustellung arrangieren oder eine Adresse in einem Land angeben, das der Anbieter beliefert.

Über 20 Prozent der vom Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz überprüften Shops enthielt zunächst unvollständige Preisangaben, da Liefer-, Versand- oder mögliche Zusatzkosten nicht eingerechnet waren oder einschlägige Angaben fehlten. Auf über einem Drittel der Angebote fehlte der Hinweis auf den mindestens zweijährigen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung fehlerhafter Waren. Obwohl Anbieter verpflichtet sind, eine Plattform zur Online-Streitbeilegung gut sichtbar auf ihrer Website anzuzeigen, enthielten fast 45 Prozent der Websites keinen entsprechenden Link.

Im nächsten Schritt werden die nationalen Behörden laut der Kommission nun eingehend im Detail die festgestellten Unregelmäßigkeiten auflisten und die Anbieter anschließend zu Korrekturen auffordern. Die Brüsseler Regierungsinstanz versichert: "Die Verbraucherschutzbehörden werden gegebenenfalls mithilfe ihrer nationalen Durchsetzungsverfahren sicherstellen, dass die Anbieter den Vorschriften in vollem Umfang nachkommen." Firmen, die Verbraucherrechte schwerwiegend verletzen, müssen seit Kurzem in der EU mit einer Geldbuße von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes rechnen.

"Es ist nicht hinzunehmen, dass europäische Verbraucher bei Internet-Käufen in zwei von drei Onlineshops nicht richtig über ihre Rechte informiert werden", betonte EU-Verbraucherkommissar Didier Reynders. Hinweise darauf dürften "nicht im Kleingedruckten untergehen". Das Vertrauen der Käufer in den Online-Handel stehe auf dem Spiel. Das Netzwerk führt regelmäßig vergleichbare Kontrollen durch, die auch voriges Jahr bereits E-Commerce-Seiten betrafen sowie zuvor unter anderem Fluggesellschaften, Vergleichsportale sowie Anbieter von Reisen, Online-Tickets oder Telekommunikationsdiensten. (tiw)