Kommentar: Eine Klarnamenpflicht würde viele Stimmen verstummen lassen

Neue Runde um die Klarnamenpflicht. Kommt sie, werden viele Stimmen verstummen. Denn die zwangsweise hinterlegten Anschriften im Netz interessieren auch andere.

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Kommentar: Eine Klarnamenpflicht würde viele Stimmen verstummen lassen

(Bild: Anton Watman/Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Von
  • Michael Link
Inhaltsverzeichnis

Internetnutzer sollen in sozialen Netzwerken nicht unter Pseudonym hetzen, pöbeln und drohen können. Vor allem, nachdem Pöbeleien und verbales Mistgabelschwenken in Netzwerken bis hin zu Gewalttaten im realen Leben eskalierten, fordern besonders Politiker, dass man der Urheber derartiger Vergehen leichter habhaft werden kann.

Ein Kommentar von Michael Link

Michael Link, c't-Redakteur, gebürtiger Rheinländer, testet gern, was mit Funk und Wearables zu tun hat. Ansonsten ist er leidenschaftlicher Taucher (auch als Lehrer), Funkamateur, Rennrad- und Mountainbike-Fahrer.

Die Bundesländer Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen daher eine Identifizierungspflicht für Internetnutzer auf Kommunikationsplattformen. Beide Landeskabinette haben dazu eine gemeinsame Initiative vereinbart, die am 14. Februar in den Bundesrat eingebracht werden soll.

Doch: Eine wie auch immer geartete Identifizierungspflicht löst kein Problem und hat sehr hässliche Nebenwirkungen, die brisante Folgen haben können.

Es gibt im Netz sehr viele Gründe, seinen Namen nicht nennen zu wollen, jedoch nur wenige, ihn unbedingt wissen zu wollen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Niedersächsischen Landtag gab es 2017 insgesamt 188 Ermittlungsverfahren gegen Hasskommentare und Drohungen im Netz; 2018 waren es 129 und im ersten Halbjahr 2019 waren es 107 Verfahren.

Auf eine Kleine Anfrage der FDP an die Landesregierung Niedersachsen nach der Zahl der Ermittlungsverfahren zu Hasskriminalität und Drohungen antwortete die Landesregierung in der Drucksache 18/4326.

Dagegen fährt die Politik ein geradezu grotesk großes Geschütz auf. Gut: Von der Forderung, dass man im Netz nur noch unter richtigem Namen auftreten soll, sind alle einigermaßen netzaffinen Politiker mittlerweile abgerückt. In einem Interview unterstützte zuletzt jedoch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble noch wacker eine Klarnamenpflicht und pappte dafür das stets gut klingende Etikett "mehr Transparenz" an diese Forderung.

Schäuble wünscht sich, dass die Regeln und Werte der analogen Welt auch in der digitalen Welt gelten müssten. Und dazu passe Anonymität numal nicht. Seltsam: In meiner realen analogen Welt existiert diese Anonymität auch dort, wo ich diskutiere, sehr wohl. Bei Sitzungen von Interessengruppen, beim Besuch einer Demonstration oder in der Kneipe laufe ich schließlich in der Regel nicht mit einem Namensschild herum. Nach den Forderungen der Politik müsste ich dies wohl immer künftig tun, zumindest im Netz.

Nicht selten haben Politiker sogar die längst in Studien widerlegte Vorstellung, dass Diskussionen im Netz zivilisierter verliefen, wenn bloß jeder seine Äußerungen mit seinem echten Namen unterschreiben müsste. Das Klima in Diskussionsforen lässt sich durch andere Nutzer indes besser steuern. Fast könnte man meinen, dass die Politik es verstanden hat. Denn die Forderung der Landespolitiker nach einer Identifikationspflicht besagt ja immerhin, dass man weiterhin Pseudonyme nutzen könne und lediglich persönliche Daten für eine etwaige Strafverfolgung hinterlegen solle. Doch das birgt weitaus größere und inakzeptable Risiken.

Ganz grundsätzlich: Eine Klarnamenspflicht verbietet schon Paragraf 13 Absatz 6 des Telemediengesetzes. Vor einigen Jahren zog man auch Facebook den Zahn, dass man sich dort nur mit Klarnamen anmelden dürfe. Die Vorschrift passt harmonisch zu Datenschutzgesetzen und ganz besonders zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz). Spätestens an dieser Stelle hätte man eine große Sorgfalt erwarten können, wie die Forderung exakt umgesetzt werden soll.

Doch der Vorstoß kommt irritierend unkonkret und gleichzeitig lässt er den Gesetzgebern beunruhigend viele Möglichkeiten. Denn es ist immer wieder von einer "Identifikationspflicht" die Rede. Was Politiker bislang in Medien formulierten, ist aber etwas anderes. Nämlich, dass Nutzer lediglich "persönliche Daten hinterlegen" sollen. Die können freilich frei erfunden sein. Überprüfbar wären Namen und Anschrift nur, wenn man den Plattformbetreibern künftig aufbürdet, eine Infrastruktur aufzusetzen, die der bei der Freischaltung einer Prepaid-SIM gleichkäme und mit der beispielsweise der Forumsbetreiber des örtlichen Kaninchenzüchtervereins bei der Anmeldung die Identität eines Nutzers absurderweise prüfen muss, obwohl er seine Mitglieder schon kennt. Ein solcher Prüf-Overkill wäre aber das Aus für jede nichtkommerzielle Plattform.

Doch ohne Identitätsprüfung nützt die bloße Angabe den Ermittlungsbehörden wenig. Es wimmelt in den Foren dann vor Hans Meiers. Falls das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) aber künftig erzwingt, dass Nutzer die echten Daten angeben, knallen bei Datendieben die Sektkorken. Denn dann horten Plattformen auf Geheiß der Politik Datensammlungen, an denen nur selten die Polizei, aber viel öfter Kriminelle interessiert sind. Auf Servern und mit Installationen, denen man nicht unbedingt trauen sollte.

Wer würde sich als Nutzer dann noch bei thematisch sensiblen Nutzergruppen anmelden, etwa bei einem Forum für Suchtkranke, Missbrauchsopfer oder bloß einer Seite für Impfgegner? Wer würde sich noch auf einer Plattform ganz legal politisch äußern, wenn man befürchten müsste, dass dies einen Besuch von Personen nach sich ziehen könnte, die deswegen "besorgt" sind?

Die möglichen Kollateralschäden stehen in keinem Verhältnis zum Auslöser: Im Gegensatz zur gering anmutenden Anzahl von Ermittlungsverfahren mit Bezug auf Hass im Netz erreichen die Zahlen, bei denen Nutzerdaten in falsche Hände gerieten, schon allein bei den bekanntgewordenen Datenschutzpannen etliche Millionen. Und da wollen die Innenminister Plattformbetreiber dazu zwingen, persönliche Daten nicht nur zu erheben, sondern auch zumindest so lange zu speichern, wie sie für die Strafverfolgung interessant sind?

Ein weiteres: Der Politiksprech formuliert die Idee der Klarnamenpflicht nebulös für den Sammelbegriff "Kommunikationsplattformen". Wenn man damit auch die beiden das meiste Getöse auslösenden Plattformen Twitter und Facebook meint, würde der Vorstoß bedeuten, dass Nutzer in Deutschland künftig ihre Adressdaten an außereuropäische Betreiber ausliefern müssten. Die können dann mit den Adressen machen, was sie wollen – es dürfte interessierte Kreise geben, die Verwendung für beispielsweise die Anschriftenlisten von Bürgerinitiativen jedweder Art haben.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Dass man strafrechtlich Relevantes auch im Internet verfolgen kann, würden wohl die meisten unterschreiben. Das Instrumentarium existiert dazu in weiten Teilen. Fast könnte man meinen, dass das bislang gar nicht ging. Dass also Strafverfolger keine IP-Nummern von Betreibern bekommen können, mit denen man mutmaßlich Kriminelle ermitteln könnte. Für Plattformbetreiber sind die Daumenschrauben ebenfalls enger geworden, weil sie nun quasi als inoffizieller Richter Inhalte aus dem Netz nehmen müssen, sie sollen sogar von sich aus strafbare Inhalte aktiv an Strafverfolger melden. Mit den Polizeigesetzen der Bundesländer sowie dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und etlichen anderen Vorschriften hat sich das Instrumentarium, gegen missliebige Inhalte im Netz vorzugehen, geradezu bedrohlich erweitert.

Gesetze gibt es viele. Was aber fehlt, ist das geeignete Personal, internetmotivierter Kriminalität zu begegnen. Noch immer werden auf Polizeiwachen Menschen achselzuckend abgewiesen, die Drohungen aus dem Netz ausgesetzt sind. Bloß weitere Gesetze zu machen, ist nicht mehr als billiger Aktionismus. (mil)