Weg frei für Gesetz gegen Cybergrooming

Das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz gegen Cybergrooming stieß im Bundesrat nicht auf Einwände.

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Kind am Laptop

Kinder sollen besser vor "Cybergrooming" geschützt werden.

(Bild: dpa, Nicolas Armer)

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Der Bundesrat hat gegen das Gesetz zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings nichts einzuwenden. Da er den Vermittlungsausschuss nicht anrufen will, kann das nicht zustimmungsbedürftige Gesetz – das im Januar den Bundestag passiert hatte – am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ermittler dürfen künftig computergenerierte Bilder verwenden, wenn sich sexueller Kindesmissbrauch nicht anders aufklären lässt oder nur "wesentlich erschwert" verfolgt werden könnte. Fahnder dürfen also künftig auch Schriften, Bilder und Videoaufnahmen hochladen, "die kein tatsächliches Geschehen" wiedergeben und auch "nicht unter Verwendung einer Bildaufnahme eines Kindes oder Jugendlichen hergestellt worden" sind.

Bestraft werden kann mit der verabschiedeten Reform des Strafgesetzbuches (StGB) künftig schon der Versuch von Pädophilen, sich übers Netz per Messenger oder soziale Medien an Kinder heranzumachen und sexuelle Aktivitäten oder den Versand von Bildern zu stimulieren. Kriminalisiert wird auch ein Täter, der davon ausgeht, mit einem Kind zu chatten, es in Wirklichkeit aber mit einem verdeckten Ermittler oder einem Elternteil zu tun hat.

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(anw)