Honorar-Abweisung

Abgas-Skandal: Vergleich mit vzbv gescheitert

Die Verhandlungen über einen Vergleich zu Entschädigungen für Hunderttausende Dieselkunden sind nach Angaben von Volkswagen geplatzt. Wie der Konzern am Freitag (14. Februar 2020) mitteilte, soll die Höhe der Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbands der vzbv der Grund sein.

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(Bild: Pillau)

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Von
  • dpa

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) vertritt im Verfahren um die Musterfeststellungsklage zahlreiche Dieselfahrer, die Schadenersatz für ihre Fahrzeuge mit zu hohen Abgaswerten verlangen. Der vzbv-Chef Klaus Müller will sich gegen 14.00 Uhr zu den Vergleichsverhandlungen mit Volkswagen äußern.

Volkswagen zufolge hatte es eigentlich schon eine Einigung gegeben. Demnach wurde eine Vergleichssumme „in einer Größenordnung von insgesamt 830 Millionen Euro erzielt“, wie es hieß. „Diese faire Lösung für die Kunden scheiterte nur daran, dass die Prozessanwälte des vzbv bis zum Schluss auf eine Pauschalzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro für die Abwicklung des Vergleichs bestanden.“ Der vzbv äußerte sich zunächst nicht dazu, wollte aber am Nachmittag auf einer Pressekonferenz seine Einschätzungen zu der Entwicklung abgeben.

Der Autokonzern erklärte, es hätten keine „ausreichend konkreten Nachweise“ vorgelegen, welche Leistungen der vzbv-Anwälte mit der geforderten Summe abgerechnet werden sollten. „Eine Zahlung ohne einen ausreichend konkreten Leistungsnachweis oder ohne rechtlichen Grund ist für Volkswagen jedoch unmöglich.“ Man bedaure dies und weitere nun im Vorstand die weiteren Schritte beraten.

Anfang Januar 2020 hatten Volkswagen und vzbv erklärt, über einen außergerichtlichen Vergleich zum Musterprozess sprechen zu wollen. Beide Seiten nannten dabei das „gemeinsame Ziel einer pragmatischen Lösung im Sinne der Kunden“. Lange hatte Volkswagen dies skeptisch gesehen.

[Update 14. Februar 2020 14:00 Uhr]

Volkswagen will den klagenden Dieselkunden trotz des geplatzten Vergleichsverfahrens mit Verbraucherschützern eine Entschädigung zahlen. Die bereits ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen „auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands“ angeboten werden, teilte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag mit. Über den Schritt des Konzerns hatte zuvor auch das digitale Wirtschaftsmagazin Business Insider berichtet.

Kurz zuvor hatte es geheißen, die Gespräche mit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) seien gescheitert. VW störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung für die Anwälte des vzbv nicht näher begründet worden war. Das formale Scheitern der Vergleichsverhandlungen dürfe jedoch „nicht zu Lasten der Kundinnen und Kunden gehen“, betonte das Unternehmen nach weiteren Beratungen des Managements.

Dieselfahrer, die sich zur Braunschweiger Musterfeststellungsklage angemeldet hatten und die Bedingungen für die Teilnahme an dem Vergleich erfüllen, sollen das ausgehandelte Angebote daher dennoch bekommen. Die Summe pro Kopf könnte bei laut VW zuletzt 400.000 bis 470.000 Anmeldungen zu dem Sammelverfahren zwischen etwa 1800 bis 2100 Euro liegen. (mfz)