Passwortherausgabe: SPD-Politiker wirft "hirnrissigen" Gegnern Täterschutz vor

Der Bundestagsabgeordnete Florian Post hält auch eine Beugehaft für vertretbar, wenn Verdächtige ihre Internetkennungen den Behörden nicht mitteilen.

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Passwortherausgabe: SPD-Politiker wirft "hirnrissigen" Gegnern Täterschutz vor

Die Bundesregierung will Ermittlern leichteren Zugang zu Passwörtern und Zugangsdaten verschaffen.

(Bild: Shutterstock/selinofoto)

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Der Parlamentarier Florian Post, der für die SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Bundestags sitzt, hat den umstrittenen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" verteidigt. Kritikern der Initiative, wonach Anbieter von Telemediendiensten wie WhatsApp, Gmail, Facebook und Tinder sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter und IP-Adressen an Sicherheitsbehörden herausgeben müssten, wirft er mangelndes Verständnis für die Opfer von Verbrechen und einen "Hang zum Täterschutz" vor.

"Wer verhindert, dass unsere Gesetze der Realität im 21. Jahrhundert angepasst werden, blockiert die Aufklärung von Verbrechen und macht sich unfreiwillig zum Handlanger der Täter", erklärte der 38-Jährige gegenüber Focus Online. Geht es nach ihm, sollte die Polizei "Kinderporno- oder Terrorverdächtige" künftig auch direkt zwingen dürfen, "ihnen das Passwort für ihr Online-Konto auszuhändigen". So könnten Ermittler die Accounts der Betroffenen übernehmen, "in deren Rolle schlüpfen und so die hochkriminellen Kontaktleute sowie Anbieter überführen". Zur Stichhaltigkeit der so generierten "Beweise" äußert sich der Sozialdemokrat nicht.

Gegen Verdächtige, die die Herausgabe ihres Passwortes verweigern, sollten laut Post Geldstrafen verhängt werden können. "Wenn es hart auf hart kommt, halte ich auch eine Beugehaft von bis zu sechs Monaten für absolut vertretbar", ließ der Bayer durchblicken. Er betonte, dass diese Maßnahmen "nur bei schweren Straftaten und unter Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung angewendet werden dürfen". Die Argumente der zahlreichen Kritiker einer gesetzlich klarer geregelten Passwortherausgabe bezeichnete der Abgeordnete als "geradezu hirnrissig".

Die von der Regierung vorgesehenen rechtsstaatlichen Sicherungen enthalten zahlreiche Lücken, erläutert derweil der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting. Anbieter sollen ihm zufolge verpflichtet werden, Passwörter herauszugeben, sobald diese benötigt würden, um einen Beschuldigten zu finden oder den Sachverhalt zu "erforschen". Die Auflage beschränke sich so weder auf schwere Straftaten noch auf "Hate Speech", wie es von offizieller Seite heiße.

Laut dem Entwurf könne "in jedem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bereits dann die Herausgabe von Passwörtern angeordnet werden, wenn sich Ermittlungsbehörden hiervon Informationen über den Aufenthaltsort eines Beschuldigten erhoffen", führt Härting aus. "Reichen dürfte sogar der Verdacht einer bloßen Ordnungswidrigkeit." Für den Richtervorbehalt gebe es zudem Ausnahmen, etwa wenn der Betroffene von dem Auskunftsersuchen "bereits Kenntnis hat oder haben muss". Dies gelte schon dann, wenn die Staatsanwaltschaft den Betroffenen zur Herausgabe der begehrten Kennungen aufgefordert und ihn auf die Möglichkeit der Abfrage beim Provider hingewiesen habe.

Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) warnt in einer Stellungnahme an das Justizministerium, dass die Zusicherung wenig wert sei, dass Diensteanbieter verschlüsselte Passwörter nicht im Klartext übermitteln müssten: "Behördliche Begehrlichkeiten" dürften den Gesetzgeber veranlassen, "auch den Weg zum zweiten Schritt" zu ebnen, nämlich zum Dechiffrierungszwang, wenn der behördliche Anspruch auf einschlägige Bestandsdaten erst einmal normiert worden sei. (vbr)