Verurteilung wegen Teilens von Medienbericht mit IS-Flagge aufgehoben

Einen Artikel auf Facebook zu teilen, der IS-Symbolik enthält, ist nicht per se strafbar. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht klargestellt.

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Urteil: Teilen eines Presseartikels auf Facebook wohl doch nicht strafbar

(Bild: Cryptographer/Shutterstock.com)

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Verurteilung eines Mannes zu einer Geldstrafe aufgehoben, der auf Facebook einen Medienbericht geteilt hatte, in dessen Vorschaubild die Flagge der islamistischen Terrormiliz IS zu sehen war. Damit hatte die Revision des Mannes Erfolg, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) berichtet, die ihn dabei unterstützte. Das für die erstinstanzliche Entscheidung zuständige Amtsgericht Augsburg müsse nun erneut entscheiden: Das Verfahren könne nun eingestellt, die Verurteilung aber auch bestätigt werden. Die Richter müssten sich aber differenzierter mit der Meinungsäußerung des Angeklagten befassen, zitiert die GFF die Richter. Das Urteil ist noch nicht öffentlich.

Die nun erfolgte Entscheidung bezieht sich auf ein Urteil aus dem August 2019. Wie die Deutsche Welle (DW) damals berichtet hatte, ging es um zwei Facebook-Einträge des 24-jährigen Tschetschenen. In einem habe er einen russischsprachigen DW-Artikel geteilt (hier die deutsche Fassung), dessen Artikelbild bewaffnete IS-Kämpfer zeigt. Auf zwei Kopfbedeckungen ist darin das Symbol des IS zu sehen. Obwohl über 80 Personen diesen Artikel über Facebook verbreitet hätten – automatisch ergänzt um das Bild – sei nur der Angeklagte strafrechtlich verfolgt worden.

Zwar ist die Verbreitung von Symbolen verbotener Organisationen grundsätzlich verboten, erklärt die GFF, Presseerzeugnisse sind aber ausgenommen. Das Argument, der Angeklagte habe mit der Weiterverbreitung des Artikels seine Kritik am IS äußern wollen, akzeptierte das Gericht demnach nicht. Doch nach der Korrektur aus München dürfe es das Urteil nun nur wiederholen, wenn es zweifelsfrei zu dem Schluss kommt, dass der Mann den Artikel geteilt hat, um beispielsweise IS-Propaganda zu betreiben.

Um den zweiten Beitrag ging es offenbar nicht mehr: Das Amtsgericht hatte außerdem entschieden, dass der Mann menschenverachtende Videos verbreitet habe, weil er kommentarlos zwei kurze Filme geteilt hatte, "in denen israelische Soldaten Hunde gegen ein palästinensisches Kind einsetzen", wie die DW weiter schreibt.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband hatte das ursprüngliche Urteil zu dem Artikel der DW kritisiert: Es habe sich dabei nicht um Hasskriminalität gehandelt, "sondern die Weiterleitung von Qualitätsjournalismus". Für den Angeklagten war das Urteil besonders problematisch, weil er hierzulande Asyl sucht und dabei schon eine Ablehnung kassierte. Er fürchtet, die Geldstrafe könnte sich darauf negativ auswirken. Sein Bruder ist der DW zufolge ein bekannter regierungskritischer Blogger aus Tschetschenien und hält sich derzeit in Polen auf. Dort wurde er erst vor wenigen Tagen angeblich von einem bewaffneten Angreifer attackiert, den er nach eigenen Angaben abwehren konnte. (mho)