Mecklenburg-Vorpommern erlaubt Polizei Wohnungszutritt zur Offline-Durchsuchung

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns hat die Reform des Polizeigesetzes beschlossen, die ein "Betretungsrecht" der Ermittler für PC-Durchsuchungen enthält.

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Staatstrojaner: Polizei darf im Nordosten in Wohnungen einbrechen

(Bild: freeimages.com)

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Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und CDU sowie der oppositionellen AfD hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns am Mittwoch die lange umstrittene Novelle des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG) verabschiedet. Die Polizei kann damit künftig mit Richtergenehmigung IT-Systeme wie Computer oder Smartphones präventiv heimlich online durchsuchen. Auch eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) ist enthalten. Ermittler können damit die Kommunikation via Messenger wie WhatsApp, Signal oder Threema direkt auf einem Zielsystem abhören, bevor diese ver- oder nachdem sie entschlüsselt wird.

Für beide Szenarien greifen die Behörden in der Regel auf sogenannte Staatstrojaner zurück und nutzen dafür Sicherheitslücken aus. Für die Online-Durchsuchung räumen die Abgeordneten den Ordnungshütern nun auch das Recht ein, Wohnungen mit richterlicher Erlaubnis heimlich betreten und durchsuchen zu können. Es seien Fälle von nicht mit dem Internet verbundenen Rechnern oder Systemen denkbar, "die einen unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außerhalb aufwarten", begründen sie diese sehr weitgehende Bestimmung. Es gelte, hier "eine Regelungslücke bei solch abgekapselten" Anlagen zu schließen.

Die Polizei darf im Vorfeld von Überwachungsmaßnahmen fortan auch Geräte wie einen "WLAN-Catcher" nutzen, um "spezifische Kennungen" beziehungsweise den Standort eines IT-Systems ausfindig zu machen. Selbst der Einsatz "unbemannter Luftfahrtsysteme" ist zulässig, um Anhaltspunkte für Online-Durchsuchungen, den großen Lauschangriff oder gängige Formen der TKÜ zu erhalten. Darüber hinaus können Ermittler "Nutzungsdaten" wie IP-Adressen, Browsertyp, Seitenabrufe oder Besuchsdauer von Telemedienanbietern anfordern. Der Paragraf zur parallelen Bestandsdatenauskunft bezieht sich prinzipiell auch auf Daten wie Passwörter oder PINs, mit denen der Zugriff auf Endgeräte oder davon räumlich getrennten Speichereinrichtungen geschützt wird.

Zudem haben die Parlamentarier unter anderem die Möglichkeiten zur Videoüberwachung ausgeweitet, eine gesetzliche Basis für das Tragen von Body-Cams eingeführt sowie das Kfz-Kennzeichen-Scanning und die Rasterfahndung neu geregelt. "Polizeiliche Anhalte- und Sichtkontrollen" haben sie im Grenzgebiet "bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern" zugelassen. Den umkämpften Regierungsentwurf änderte der Landtag dabei im Einklang mit einem Antrag der Koalition nur noch geringfügig ab. Beim Bürgerbeauftragten soll demnach eine Ombudsstelle für die Polizei eingerichtet werden.

Polizeirechtler Fredrik Roggan hatte zuvor gewarnt, die Regelung zum Wohnungszutritt dürfte verfassungsgerichtlich beanstandet werden. Das Bündnis "SOGenannte Sicherheit", das wiederholt Demonstrationen gegen die Novelle initiiert hatte, kündigte auch umgehend eine Verfassungsbeschwerde an. Auch Oppositionsvertreter von Grünen und Linken bezeichneten den Entwurf als verfassungswidrig. Die FDP beklagte, dass unschuldige Bürger ins Visier der Strafverfolger gerieten. Ann Christin von Allwörden (CDU) warf den Kritikern vor, "Horrorszenarien" gezeichnet und "kompletten Stuss" verbreitet zu haben. Freiheitsrechte würden nur zur Gefahrenabwehr eingeschränkt, viele Instrumente stünden unter Richtervorbehalt, verteidigte Manfred Dachner von der SPD den Beschluss.

Das brandenburgische Parlament hatte eine ähnliche Bestimmung voriges Jahr noch aus dem Regierungsentwurf für die Novelle des dortigen Polizeigesetzes gestrichen. 2018 hatten die Justizminister der Länder aber bereits ein solches "Betretungsrecht" gefordert, um Staatstrojaner einfacher auf zu überwachende Geräte zu bekommen. (vbr)