Urteil belastet Knöllchen-Bilanz
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt ist das Recht, Ordnungswidrigkeiten wie Falschparken zu ahnden, ausschließlich dem Staat zugewiesen.
In Goslar kann man sich online den Grund für das Knöllchen ansehen und das Verwarngeld direkt bezahlen.
(Bild: Stadt Goslar)
- dpa
Unter anderem Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt und Offenbach stoppten die Parkraum-Überwachung durch private Unternehmen, die Leiharbeitern in der Verkehrsüberwachung eingesetzt haben. Offenbach hatte Mitte Februar 2020 angekündigt, rund 20.000 Verfahren einstellen zu wollen, was einen Einnahmeverlust von rund 250.000 Euro bedeute. In all diesen Fällen hatten Leiharbeiter die Knöllchen ausgestellt. Bereits abgeschlossene Verfahren werden aber nicht wieder aufgerollt, wie es hieß. Die entstandene Personallücke durch die nicht mehr beschäftigten Leiharbeiter wollte die Stadt so schnell wie möglich schließen.
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Die Knöllchen-Entscheidung des OLG hatte auch Auswirkungen für Wiesbaden. Insgesamt seien im vergangenen Jahr rund 95.000 Knöllchen von Leiharbeitern ausgestellt worden, wie die Landeshauptstadt mitteilte. In Frankfurt waren es den Angaben zufolge rund 34.000 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von rund einer halben Million Euro. Denn: Wurde der Strafzettel von einem Leiharbeiter ausgestellt und war das Verfahren noch nicht abgeschlossen, hatten die Falschparker Glück und mussten nicht zahlen. Den Einsatz von privaten Dienstleistern beendeten auch andere Kommunen wie Darmstadt und Fulda.
(mfz)