Das IT-Recht und das Coronavirus
Tobias Haar erklärt in der neuen iX 4/2020, was Arbeitgeber und Angestellte in der Corona-Krise aus juristischer Sicht beachten müssen.
Homeoffice: FĂĽr viele Betriebe und Arbeitnehmer ein Zwangsexperiment mit offenem Ausgang.
(Bild: dpa, picture alliance / dpa)
Viele Arbeitgeber – gerade im IT-Sektor – schwenken derzeit aufs Heimbüro um. Doch mit dem Schritt gehen für Unternehmen und Angestellte einige Vorschriften einher, wie Tobias Haar in der neuen April-iX erklärt. So müssen Arbeitnehmer auch dann weiterarbeiten, wenn sie zwar daheim unter Quarantäne stehen, aber nicht erkrankt sind. Gleichzeitig erhalten sie weiterhin ihren Lohn – selbst wenn sie nicht allen oder sogar keinen ihrer Tätigkeiten aufgrund technischer Hürden nachgehen können.
Jedoch muss jeder Angestellte beachten, dass er bei einem bloßen Verdacht nicht einfach zu Hause bleiben darf – vielmehr muss eine objektiv erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben bestehen. Auch darf er sich selbst nicht bewusst einer Gefahr aussetzen, sonst verliert er seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Andererseits hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht: Er muss über die Risiken einer Infektion am Arbeitsplatz aufklären und auf Hygienevorschriften und Verhaltensempfehlungen hinweisen.
Details zu diesen Vorschriften und Empfehlungen dazu, was Arbeitgeber und -nehmer schon vor dem Zwang zum Heimbüro planen können, finden Leser im frei verfügbaren Artikel:
- IT-Recht & Datenschutz: Rechtliche Aspekte der Corona-Krise; iX 4/2020, S. 36
(fo)