50 Jahre Verkehrszentralregister
Am 2. Januar 1958 wurde in Flensburg das deutsche Verkehrszentralregister in Betrieb genommen. Noch im ersten Jahr wurden 810.000 Personen in diese „Verkehrssünderdatei“ aufgenommen
- Gernot Goppelt
Flensburg, 2. Januar 2008 – Am 2. Januar 1958 wurde in Flensburg das deutsche Verkehrszentralregister in Betrieb genommen. Noch im ersten Jahr wurden 810.000 Personen in diese „Verkehrssünderdatei“ aufgenommen, die gerne als „Deutschlands meistgehasste Datensammlung“ bezeichnet wird. Bei damals 6.787.736 Kfz waren dies zwölf Prozent der Führerscheininhaber, ein Anteil, der bis heute nahezu gleich geblieben ist.
Was heute unter als „Punkte in Flensburg“ ein beliebtes Stammtischthema ist, begann vor 50 Jahren nicht ohne Vorgeschichte. Bereits 1910 wurde in Berlin die „Sammelstelle für Nachrichten über Führer von Kraftfahrzeugen“ (SNFK) aufgebaut, eine der ersten zentralen Datensammlungen. Mit der Einrichtung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg wanderte diese Datei 1951 nach Flensburg. Als Mitte der 50er Jahre die Unfallzahlen rasant anzogen (12.000 Verkehrstote 1955) und Maßnahmen wie das Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften eingeführt werden mussten, wurde gleichzeitig am 16. Juli 1957 gesetzlich geregelt, wer in das „Verkehrszentralregister“ aufgenommen wird. Im Jahre 1961 wurde das Gesetz um „Regelungen für die Behandlung von Mehrfachtätern“ erweitert, die bis heute die Grundlage für das bei Berufskraftfahrern verhasste „Punktesystem“ bilden, das jedoch erst 1974 bundesweit vereinheitlicht wurde.
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Das Kraftfahrbundesamt in Flensburg - hier ist auch das Verkehrszentralregister zuhause. (Bild: KBA)
Ausweislich der zum Geburtstag des Verkehrszentralregisters herausgegebenen Broschüre wurde der Datenschutz der Zentraldatei von Beginn an groß geschrieben: Die Daten der erfassten Verkehrssünder wurden in großen Drehständern aufbewahrt, die in der Nacht mit Hüllen aus schwerem Tuch verschlossen wurden. Heute unterliegt die Kontrolle des Datenschutzes dem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, das zuletzt im Jahre 2006 in seinem Tätigkeitsbericht die Funktion und den Datenschutz dieser Sammlung kritisierte. Verhältnismäßig spät begann das KBA im Jahre 1999, das Zentralregister auf einem Großrechner zu digitalisieren.