Motorisiert ins Grüne – (wo) ist das noch erlaubt?
Wer darf jetzt noch Autofahren, und, wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Je nach Bundesland gibt es verschiedene Verordnungen zu den Ausgangsbeschränkungen.
Fahren zum Vergnügen ist derzeit nicht überall erlaubt.
(Bild: Daimler)
Das schöne Frühlingswetter lockt die Menschen aus der Wohnung, drinnen droht der Lagerkoller. Laut den Ausgangsbeschränkungen zur Seuchenbekämpfung ist in Deutschland das Verlassen der eigenen vier Wände ausdrücklich erlaubt. Doch was, wenn man etwas weiter hinaus möchte und dazu den Wagen oder das Motorrad nutzen will?
"Nur bei Vorliegen triftiger Gründe"
Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass in Bundesländern mit strengen Ausgangsbeschränkungen zum Verlassen der Wohnung immer ein unumgänglicher Anlass vorliegen muss. Der Autoclub schreibt: "Bei Kontrollen muss ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden." Das gelte so in Bayern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin. In der bayerischen Allgemeinverfügung heißt es unter Ziffer 4: "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt." Unter Ziffer 5 werden acht explizite Ausnahmen genannt, darunter "Bewegung an der frischen Luft".
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Grundsätzlich bleiben Sport und Spaziergänge zwar in allen Ländern erlaubt und sind lediglich durch die Beachtung des Mindestabstands von zwei Metern eingeschränkt. Wer allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts draußen ist, macht nichts falsch – allerdings nur, wer sich auf die unmittelbare nähere Umgebung des Wohnorts beschränkt.
Schwierig zu begründen: Fahrt zum Campingplatz
"Ausflüge mit dem Motorrad oder dem Cabrio" oder die Fahrt mit dem Caravan zu einem Campingplatz sind laut ADAC in Bayern, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin aber nicht mehr gestattet. Dagegen seien solche Fahrten in Bundesländern, in denen lediglich ein Kontaktverbot gilt, noch erlaubt. Er rät dennoch dazu, sich auch hier vorher genau über Einschränkungen zu informieren.
Zwar schützen eine Karosserie oder ein Helm und erst recht die Sicherheitsabstände während der Fahrt die Mitmenschen fast perfekt vor einer möglichen Ansteckung, doch denkt der Gesetzgeber die Mobilität nicht so eingeschränkt. So machen Fahrten soziale Kontakte beim Tanken, auf öffentlichen Toiletten, auf Parkplätzen und in Ausflugsgebieten allgemein wahrscheinlicher. Im Fall eines Unfalls sogar möglicherweise unfreiwillig eng – mit Helfern oder medizinischem Personal, das dann andernorts fehlt. Auch in Bundesländern, wo Fahrten keinen so strengen Beschränkungen unterliegen, rät der ADAC daher Motorradfahrern "dringend", die "bekannten Strecken und Treffpunkte" zu meiden.
(fpi)