LTE-Ausbauvorgaben: Regulierer setzt Frist und droht mit Strafen

Keiner der Netzbetreiber hat die Ausbauauflagen der Frequenzauktion 2015 erfüllt. Die Bundesnetzagentur gibt eine Gnadenfrist – und droht mit Zwangsgeldern.

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LTE-Ausbauvorgaben: Regulierer setzt Frist und droht mit Strafen

(Bild: Sunshine Studio / Shutterstock.com)

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Die Bundesnetzagentur gibt den Mobilfunknetzbetreibern eine Gnadenfrist bis Ende des Jahres, um die Ausbauauflagen aus der Frequenzauktion 2015 zu erfüllen. Die Regulierungsbehörde hat die von Telefónica, Telekom und Vodafone gemeldeten Zahlen überprüft und stellt fest, dass die drei Mobilfunknetzbetreiber "die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt" haben. Während Telekom und Vodafone nur vergleichsweise knapp an den Vorgaben scheiterten, hat Telefónica noch deutlich mehr Nachholbedarf.

Bei der Versteigerung der Frequenznutzungsrechte im Jahr 2015 hatte die Bundesnetzagentur Ausbauziele vorgegeben. Ab Anfang 2020 müssen die Lizenznehmer 97 Prozent der Haushalte in den Bundesländern beziehungsweise 98 Prozent der deutschen Haushalte mit LTE (mindestens 50 Mbit/s) versorgen sowie Autobahnen und Hauptschienenstrecken komplett ausgebaut haben. Im Januar hatten die Netzbetreiber den von ihnen ermittelten Ausbaustand mitgeteilt, den der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur in den vergangenen Wochen überprüft hat.

Das Ergebnis: "Alle drei Mobilfunknetzbetreiber haben die Versorgungsauflagen nicht im vollen Umfang fristgerecht erfüllt", teilte die Bundesnetzagentur am Dienstag mit. Demnach hat Telefónica Deutschland "die Auflagen in allen 13 Flächenbundesländern und für die Hauptverkehrswege mit nur circa 80 Prozent nicht erfüllt". Der Netzbetreiber liegt damit deutlich hinter der Konkurrenz.

Die Telekom sei in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland knapp am Klassenziel vorbeigeschrammt, heißt es weiter. Auch die Ausbauziele an den Autobahnen (mit 97 Prozent) und Schienenstrecken (mit 96 Prozent) haben die Bonner nicht erreicht. Vodafone hat die Auflagen in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie an Autobahnen (96 Prozent) und Schienenwegen (95 Prozent) nicht erfüllt.

Die Bundesnetzagentur hat die Unternehmen aufgefordert, die Auflagen bis spätestens 31. Dezember 2020 vollständig zu erfüllen. Dabei hat die Regulierungsbehörde den Unternehmen Meilensteine gesetzt, die sie im Juni und September erreichen müssen. "Wir wollen in den nächsten Monaten nachprüfbare Verbesserungen sehen, die sicherstellen, dass die Auflagen bis zum Jahresende vollständig erfüllt werden", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

"Das umfasst ausdrücklich auch, dass wir gegebenenfalls Zwangs- und Bußgelder verhängen", erklärt Homann. Die sollen fällig werden, wenn die Netzbetreiber einen Meilenstein nicht schaffen oder die Frist zum Jahresende nicht einhalten. Die Bundesnetzagentur will den weiteren Ausbau nun mit einem "scharfen Monitoring" begleiten. Die Mobilfunknetzbetreiber müssen monatlich über den weiteren Ausbau berichten. Die Inbetriebnahme von Standorten werde auch durch eigene Messungen der Bundesnetzagentur vor Ort überwacht. (vbr)