Best of Informationsfreiheit: Journalisten, nutzt endlich die Auskunftsrechte!

Die meisten deutschen Journalisten benutzen das Informationsfreiheitsgesetz nicht. Sie wissen gar nicht, was sie verpassen.

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Best of Informationsfreiheit: IFG

(Bild: lensmen/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Arne Semsrott
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Als vor einigen Jahren der damalige britische Premier David Cameron eine Reform des dortigen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ankündigte, war die Empörung im Vereinigten Königreich groß: 140 zivilgesellschaftliche Organisationen forderten die Regierung in einem offenen Brief auf, die Auskunftsmöglichkeiten des IFG nicht anzutasten. In den Jahren zuvor brachten Journalisten mithilfe des IFG unter anderem Dokumente an die Öffentlichkeit, die den Einfluss von Prince Charles auf Gesetzgebungsverfahren und die Steuerhinterziehung von britischen Parlamentsabgeordneten zeigten. Der Protest der Zivilgesellschaft zeigte bald schon Erfolg. Eine Regierungskommission sprach sich für die Beibehaltung der meisten Regelungen aus.

Best of Informationsfreiheit

Freie Informationen sind eine Voraussetzung für Demokratie. Daher: Das "Best of Informationsfreiheit", alle zwei Wochen, von Arne Semsrott. Er ist Projektleiter von FragDenStaat und freier Journalist. Er arbeitet zu den Themen Informationsfreiheit, Transparenz, Lobbyismus und Migrationspolitik.

Als in Deutschland im Jahr 2013 hingegen der Bundestag in einer Nacht- und Nebelaktion eine Gesetzesänderung beschloss, nach der der Bundesrechnungshof gegenüber der Öffentlichkeit keine Auskunft mehr geben muss, fiel das ein halbes Jahr lang niemandem auf. Erst als der Rechnungshof Anfragen nach Prüfberichten zu Parteienfinanzen mit Verweis auf die Neuregelung ablehnte, regte sich kurz ergebnisloser Protest in wenigen Medien.

IFG-Anfragen an Behörden gehören in den USA und Großbritannien zum Tagesgeschäft von Journalisten. Dort hat es sich in Redaktionen eingebürgert, jeden Freitag Anfragen nach Dokumenten an Ämter, Ministerien und Nachrichtendienste zu stellen. Dann sind viele öffentliche Pressestellen unbesetzt und es ist Zeit für das IFG: Das ermöglicht es allen Personen, Originaldokumente wie interne Gutachten, Verträge und Schriftverkehr zwischen Verwaltungsmitarbeiten anzufordern. Behörden können die Anfragen nur dann ablehnen, wenn eine Veröffentlichung gegen Ausschlussgründe wie die innere Sicherheit verstoßen würde.

Hierzulande erntet die Erwähnung des Informationsfreiheitsgesetzen bei Journalisten hingegen oft nur Schulterzucken. Die fehlende Nutzung der Auskunftsrechte durch Journalisten hat vor allem drei Gründe:

Grund 1: Das Informationsfreiheitsgesetz ist noch immer weitgehend unbekannt. Die großen Potenziale der Auskunftsrechte gegenüber deutschen Behörden sind auch vierzehn Jahre nach Einführung des IFG praktisch ungenutzt. Selbst Anwält:innen wissen in der Regel kaum über die Einzelheiten des Gesetzes Bescheid. Und dass Journalisten neben den Landespressegesetzen die Möglichkeit haben, Originaldokumente von Ämtern zu erhalten, hat sich kaum herumgesprochen. Dabei sind öffentlich-rechtliche Anstalten wie der WDR und Deutsche Welle nach dem Gesetz selbst auskunftspflichtig. Ihre Verwaltungen (nicht jedoch die journalistisch arbeitenden Redaktionen) müssen selbst auf Anfrage Dokumente herausgeben.

Eher eine Ausnahme als die Regel bildet die kleine Community aus IFG-Nerds, die das Gesetz geschickt für die eigene Berichterstattung in verschiedenen Medien nutzen. Sie können mithilfe des Gesetzes häufig Dokumente aus Behörden präsentieren, auf die sonst niemand Zugriff hat.