Anti-Terror-Verordnung: Wikipedia und Pressefreiheit bedroht

Wikimedia und Medienvertreter fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene bei der Terrorbekämpfung stärker für Grundrechte einzusetzen.

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EU-Copyright-Reform, Zensur, Upload-Filter

(Bild: Dimitris Vetsikas, gemeinfrei)

Lesezeit: 2 Min.

Wikimedia Deutschland, Reporter ohne Grenzen, die Journalistenverbände und das Whistleblower-Netzwerk appellieren an die Bundesregierung, sich bei den laufenden Verhandlungen über eine EU-Verordnung zum Kampf gegen terroristische Online-Inhalte entschiedener für den Schutz von Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit starkzumachen. Sie warnen, dass der momentan in Brüssel diskutierte Entwurf der EU-Kommission "die Kommunikationsgrundrechte unverhältnismäßig einschränkt".

"Wikipedia und andere freie Wissensprojekte fallen derzeit vollständig in den Geltungsbereich der vorgeschlagenen Verordnung", schreiben die Organisationen in einem offenen Brief an Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Auch journalistische Arbeit und Whistleblowing seien nicht explizit ausgeschlossen. Dies könne den freien Zugang zu Informationen, die freie Meinungsäußerung sowie die Presse- und Rundfunkfreiheit empfindlich beeinträchtigen.

Die teils schwammigen Definitionen in dem Entwurf öffneten Missbrauch Tür und Tor, daher müsse vor allem der Kernbegriff terroristischer Inhalte auf offenkundig illegale Beiträge beschränkt werden, heißt es in dem Aufruf. Laut dem ursprünglichen Vorschlag fielen darunter auch die "Befürwortung" terroristischer Straftaten, die "Ermutigung", an solchen mitzuwirken, und die "Förderung der Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung". Solche vage Formulierungen würden in zahlreichen autoritären Staaten dazu benutzt, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Problematisch finden die Organisationen zudem, dass die Kommission Plattformen und Diensten weitgehend selbst darüber entscheiden lassen wolle, ob Inhalte rechtmäßig sind, und den Einsatz von Upload-Filtern ausdrücklich empfehle: "Das kann und wird in dieser Gemengelage einer Zensur gleichkommen." Die Bundesregierung solle daher die Eingabe des EU-Parlaments aufgreifen, wonach alle Entscheidungen, Inhalte zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, von Menschen kontrolliert und überprüft werden müssten.

Ganz aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes sollten Anbieter von Cloud-Infrastrukturen und elektronischer Kommunikationsdienste sowie nicht-kommerzielle und journalistisch-redaktionelle Angebote herausgenommen werden, fordern die Organisationen. Nötig seien ferner Ausnahmen für Zwecke von Bildung und Forschung, der Bewusstseinsbildung und künstlerische Initiativen gegen terroristische Aktivitäten. Die Unterzeichner kritisieren auch die vorgesehene Frist von einer Stunde für staatliche Löschanordnungen als zu kurz und drängen auf eine richterliche Überprüfbarkeit solcher behördlicher Anweisungen. (vbr)