Abgasbetrug: EU-Gutachten stuft Diesel-Abschaltsoftware als verboten ein

Für die Ermittlungen im Diesel-Abgasbetrugs wurde der EuGH um ein Rechtsgutachten zur Abschalteinrichtung gebeten. Es bestätigte nun deren Unrechmäßigkeit.

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Abgasbetrug: EU-Gutachten stuft Diesel-Abschaltsoftware als verboten ein

Volkswagen hat sich als erster 2015 erwischen lassen. Seither wird diskutiert, wie weit man das Verbot einer Abschalteinrichtung auslegen darf.

(Bild: Florian Pillau)

Stand:
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Florian Pillau
  • mit Material der dpa

Autoherstellern droht nach dem Abgasbetrug eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof. Die zuständige EuGH-Gutachterin vertrat am Donnerstag (30. April 2020) die Ansicht, die zur Senkung von Abgaswerten bei Prüfstandtests eingesetzte Software sei eine „Abschalteinrichtung” und damit nach EU-Recht verboten. Das Gerichtsurteil dazu wird in einigen Wochen erwartet. (Rechtssache C-693/18).

Zuerst hatte Volkswagen 2015 den Einsatz einer Abschalteinrichtung in den USA zugeben müssen. Immer mehr Pkw-Hersteller und auch Zulieferer wie ZF und Bosch wurden im Zuge der Ermittlungen beschuldigt, diese Prüfstandserkennung unerlaubt eingesetzt zu haben. Anlass des Rechtsgutachtens ist ein Fall aus Frankreich. Dort wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen – im Verfahren nur mit „X” bezeichnet – wegen arglistiger Täuschung ermittelt.

Eine eigens dafür geschriebene Software in den Fahrzeugen dieses Herstellers hatte erkannt, ob der Wagen für Zulassungstests auf dem Prüfstand getestet wurde. Nur dann lief die Abgasrückführung, die normalerweise den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide auf vorschriftsmäßige Werte drosselt, mit voller Leistung. Damit wurden im Test die entsprechenden Abgasgrenzwerte der Europäischen Union eingehalten. Der Betrieb auf der Straße wurde von der Software ebenfalls detektiert, die Abgasrückführung lief dann gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber ein Betrieb mit unzulässig hoher Stickoxid-Emission.

Die französischen Ermittlungsrichter hatten den EuGH um die Auslegung der EU-Verordnung zur Typgenehmigung für Fahrzeuge nach den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 gebeten. In der Verordnung ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten. Nun sollte geklärt werden, ob es sich bei der eingesetzten Software um eine solche verbotene Abschalteinrichtung handelt. Das bestätigte jetzt die Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihrem Gutachten. Sie schlägt darüber hinaus vor, die im EU-Recht ebenfalls vorgesehenen Ausnahmeregelungen (etwa zum sogenannten Bauteilschutz) eng auszulegen.

(fpi)