Urteil: Verivox muss Versicherungsvergleich transparenter gestalten

Verivox muss laut Landgericht Heidelberg ausdrücklich darauf hinweisen, dass sein Privathaftpflichts-Check nur selektierte zahlende Anbieter einschließt.

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Urteil: Verivox muss Versicherungsvergleich transparenter gestalten

(Bild: Dragon Images/Shutterstock.com)

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Etappensieg für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor dem Landgericht Heidelberg. Dessen 6. Zivilkammer hat in einem jetzt publik gewordenen Urteil (Az. 6 O 7/19) entschieden, dass Verivox bei seinem Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen seine Karten stärker offenlegen muss. Nötig ist demnach ein ausdrücklicher deutlicher Hinweis, dass der Vergleich auf einer eingeschränkten Marktauswahl beruht.

Verivox hatte in die Dienstleistung nur Versicherer aufgenommen, die mit dem Unternehmen eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Nutzer konnten die angezeigten Tarife nach Eingabe persönlicher Informationen direkt über das Portal beantragen. Nach Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bildeten die teilnehmenden Versicherer nur 48 Prozent des Marktes ab. Auch namhafte Konzerne fehlten.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass für Nutzer kaum erkennbar war, dass die Verivox-Empfehlungen auf einer derart eingeschränkten Marktauswahl basierten. Die Webseite enthielt zwar eine Liste, in der neben den zahlenden integrierten Versicherern auch nicht teilnehmende Gesellschaften aufgeführt waren. An anderer Stelle gab das Unternehmen an, dass es Provisionen für die Versicherungsvermittlung erhält. Diese Hinweise waren laut vzbv aber hinter unscheinbaren Links mit den Titeln "Teilnehmende Gesellschaften" und "Verbraucherinformationen" versteckt und zudem auf der Vergleichsseite links außen am unteren Bildrand platziert.

Das Gericht schloss sich der Ansicht des vzbv an, dass Verivox mit dieser Praxis gegen das Versicherungsvertragsgesetz verstieß und gab der Unterlassungsklage der Organisation größtenteils statt. Laut den rechtlichen Vorgaben müssen Versicherungsvermittler ihre Kunden ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweisen. Außerdem müssen sie ihnen mitteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen.

Diese Anforderungen erfüllte Verivox nicht, urteilte die Kammer. An keiner Stelle erfolge ein ausdrücklicher Hinweis auf die begrenzte Anzahl der Anbieter. Die Links mit den Hinweisen seien so unauffällig gestaltet, dass sie von Verbrauchern übersehen werden könnten. Außerdem rügte das Gericht, dass weitergehende Angaben über die Markt- und Informationsgrundlage des Versicherungsvergleichs, wie beispielsweise der Marktanteil der berücksichtigen Anbieter oder die Anzahl der einschlägigen Versicherungsprodukte, fehlten.

Das Urteil vom 6. März ist noch nicht rechtskräftig. Verivox ist in Berufung gegangen, wie der Geschäftsführer der Firma, Wolfgang Schütz, gegenüber heise online erklärte: "Wir sind überzeugt, dass wir als Versicherungsmakler alle Beratungsanforderungen vollständig erfüllen." Der Hinweis auf die Marktabdeckung "ist aus unserer Sicht deutlich sichtbar". (olb)