Baden-Württemberg muss Zwangsgeld zahlen
In Stuttgart gibt es keine Fahrverbote für Diesel, die nur die Abgasnorm Euro 5 erfüllen. Dafür gibt es nun ein Zwangsgeld, welches das Land zahlen muss
- dpa
Weil es in Stuttgart weiterhin keine flächendeckenden Fahrverbote auch für Euro-5-Diesel gibt, muss das Land Baden-Württemberg das vom Verwaltungsgericht verhängte Zwangsgeld von 25.000 Euro bezahlen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung zurück, wie es am Freitag (15. Mai 2020) mitteilte. Es sei zudem nicht möglich, das Verfahren vorläufig ruhen zu lassen. Darum hatte das Land gebeten, die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die das Zwangsgeld erwirkt hatte, war aber dagegen.
Eine Beschwerde der DUH, mit der diese noch schärfere Maßnahmen bis hin zur Zwangshaft verlangt hatte, lehnten die Richter als unbegründet ab. Der Beschluss des VGH ist nicht anfechtbar (10 S 461/20).
(mfz)