BND-Urteil: Bundesverfassungsgericht stärkt das Fernmeldegeheimnis international

"Schwer vermittelbar" ist laut CDU-Politikern die Ansage der Karlsruher Richter, dass der BND nur noch beschränkt überwachen darf. Die Opposition jubelt.

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BND-Urteil: Bundesverfassungsgericht stärkt das Fernmeldegeheimnis international

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

(Bild: dpa)

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Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) in seiner aktuellen Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Der Richterspruch setze "neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Freiheit der Presse", lobte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Verfassungsbeschwerde gegen Teile des 2016 novellierten BND-Gesetzes zusammen mit fünf Medienorganisationen unterstützt hatte. Mit der Ansage, dass deutsche Behörden auch im Ausland an die Grundrechte gebunden sind, werde auch "die Glaubwürdigkeit Deutschlands in der Welt" gestärkt.

Christian Mihr, Geschäftsführer der an der Klage beteiligten Reporter ohne Grenzen, freute sich, "dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt". Das Urteil setze neue Standards im internationalen Menschenrechtsschutz und für die Pressefreiheit. Die Bundesregierung bekomme damit die Quittung "für ihre jahrelange Weigerung, die digitale Massenüberwachung einzuhegen".

Die Linksfraktion fühlt sich in ihrer Kritik an der Reform des BND-Gesetzes bestärkt. Fraktionsvize André Hahn begrüßte als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags (PKGr), dass den Überwachern der Überwacher elementare Informationen über Kooperationen des BND mit anderen Auslandsgeheimdiensten nicht mehr vorenthalten werden könnten. Der BND dürfe seine grundrechtswidrige Überwachungspraxis nicht bis zu einer Novelle ungeniert fortführen. Martina Renner, frühere Obfrau der Linken im NSA-Untersuchungsausschuss, konstatierte, dass die "schallende Ohrfeige" die jahrzehntelang praktizierte "Weltraumtheorie" genauso als Mumpitz entlarve wie die im BND ebenfalls angewandte "Funktionsträgertheorie".

Die Verfassungsrichter hätten herausgearbeitet, "dass unsere Werte und elementaren Grundrechte nicht an der Landesgrenze enden und auch in der Kooperation mit ausländischen Diensten berücksichtigt werden müssen", meinte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Es müsse nun gewährleistet werden, "dass der BND sein Vorgehen bei der Fernmeldeaufklärung stärker begründet".

Konstantin von Notz, Vize-Fraktionschef der Grünen und stellvertretender PKGr-Vorsitzender, bezeichnete das Urteil als "wegweisend für die Arbeit von Nachrichtendiensten in der digitalen Welt und bedeutend für die Grundrechte von Millionen Menschen weltweit". Die Enthüllungen Snowdens und die anschließende Aufklärung des Bundestags hätten die Rolle der deutschen Sicherheitsbehörden ans Tageslicht gebracht. Die Bundesregierung müsse jetzt schnell die Konsequenzen ziehen.

"Im Zeitalter digitaler Kommunikation" hätten die Verfassungshüter "das Fernmeldegeheimnis entschieden gestärkt" und dessen "extraterritoriale Schutzwirkung" erläutert, kommentierte Klaus Landefeld, Vizechef des eco-Verbands der Internetwirtschaft. Sie sähen vor allem eine "umfassende, unabhängige Kontrolle aller Maßnahmen vorab als notwendig an".

Enttäuscht gab sich der EU-Abgeordnete Patrick Breyer, da das Gericht "anlasslose Massenüberwachung und flächendeckende monatelange Vorratsdatenspeicherung" nicht generell untersagt habe. Das Mitglied der Piratenpartei fordert zudem: "Verpflichtende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und wirksame Anonymität müssen unsere Sicherheit technisch gewährleisten." Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Clubs (CCC) bedauerte, dass das Gericht nicht die globale BND-Spionage grundsätzlich beendet habe. Es versuche nur, "sie in einen konkreteren rechtlichen Rahmen zu pressen".

Als international "schwer vermittelbar", kritisierte Norbert Röttgen (CDU), Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Bundestags, die Entscheidung. Indem das Gericht die BND-Abhörpraxis im Ausland kippe, werfe es "erhebliche Fragen an unsere strategische Operations- und Kooperationsfähigkeit auf – und das in einer Zeit, in der Aggression von außen immer komplexer wird".

Ihn überrasche die Ansage aus Karlsruhe nicht, twitterte der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch, der im PKGr sitzt. "Grundrechte heißen so, weil sie grundlegend für Alle gelten müssen!" Es gelte daher nun, schnell das BND-Gesetz anzupassen und dem Geheimdienst "klare Regeln für seine Arbeit" zu geben. Weiter hieß es aus der SPD-Fraktion, sie sehe die eigene Position unterstützt, dass die strategische Fernmeldeaufklärung "verfassungskonform ausgestaltet werden" könne.

Der US-Geheimdienstenthüller Edward Snowden nannte das Urteil einen "Schritt in die richtige Richtung". "Ich hoffe, dass sich andere Staaten am heutigen Gerichtsurteil ein Beispiel nehmen und dass auch internationale Standards entwickelt werden, um den Aufbau solcher Systeme zu verbieten", sagte Snowden laut einer Mitteilung, die sein deutscher Anwalt Wolfgang Kaleck verbreitete. Snowden habe mit seinen Enthüllungen 2013 "auch eine Beweisgrundlage für Gerichte schaffen" wollen.

Die Bundesregierung befürchtete vorab, dass der BND seine Aufgaben nicht mehr erfüllen könne, wenn das Gericht dessen Internetaufklärung zu stark in die Grenzen weise. BND-Präsident Bruno Kahl hatte in der mündlichen Verhandlung im Januar zu bedenken gegeben, der Dienst würde in einem solchen Fall auf einem Auge blind. 20 Prozent der Meldungen, die der Dienst generiere, basierten auf der strategischen Auslandsüberwachung.

[UPDATE, 19.05.2020, 18:30]

Stellungnahme von Edward Snowden ergänzt. (anw)