Anti-Hass-Gesetz: EU-Kommission droht Bundesregierung mit Einspruch

In Brüssel gibt es schwere Bedenken gegen den Regierungsentwurf für ein Gesetz gegen "Rechtsextremismus und Hasskriminalität" mit BKA-Meldepflicht.

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Anti-Hass-Gesetz: EU-Kommission droht Bundesregierung mit Einspruch

(Bild: dpa, Lukas Schulze)

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Die EU-Kommission warnt die Bundesregierung, dass ihr Entwurf für ein "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" teilweise nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Die Kommission hat dabei vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die E-Commerce-Richtlinie im Blick, schreibt sie in einer heise online vorliegenden Notiz.

Insbesondere gegen die geplante Pflicht für Betreiber sozialer Netzwerke, IP-Adressen und Portnummern von Nutzern schon beim Verdacht auf strafrechtliche Vergehen proaktiv an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten, hat die Kommission Bedenken. Sie befürchtet hier große "Belastungen" für die Anbieter, da sie die Rechtmäßigkeit von Inhalten einschätzen müssten.

Der Hinweisgeber einer Beschwerde müsse nicht einmal auf eine Rechtswidrigkeit eines Beitrags verweisen, schreibt die Kommission. Sie sieht daher die geplanten Vorschriften, nach denen bestimmte Informationen über Nutzer ohne Auflagen für erforderliche Sicherheitsanforderungen an die Behörden übermittelt werden müssen, insgesamt sehr skeptisch. Die damit ermöglichten Grundrechtseingriffe wögen schwer, da Betroffene über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen über einen solchen Datentransfer nicht informiert würden.

Unklar ist für die Kommission die Frage der Zusammenarbeit mit Behörden in den Herkunftsländern von Online-Diensteanbietern, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind. Es bleibe unklar, wie Deutschland hier die politischen Ziele des Gesetzentwurfs verfolgen wolle.

Mit unterschiedlichen nationalen Vorschriften werde versucht, Probleme großen Ausmaßes zu lösen, die im Kampf gegen illegale Inhalte im Netz vermutlich gar nicht wirksam seien, meint die Kommission. Sie wolle bis Ende des Jahres ein Gesetzespaket für digitale Dienste in Form eines "Digital Services Act" vorzuschlagen. Dieses werde sich mit erweiterten Verantwortlichkeiten großer Online-Plattformen im Hinblick auf deren Rolle als "Online-Gatekeeper" befassen und dabei "Medienvielfalt und -pluralismus in einem wirklich funktionierenden Binnenmarkt" zu fördern bestreben.

"Illegale Hasskommentare, terroristische Propaganda oder Material zu Kindesmissbrauch haben keinen Platz in unseren Gesellschaften", betont sie. Die deutschen Gesetzgebungsgremien seien aber dabei, übers Ziel hinauszuschießen. Rein verfahrenstechnisch stellten die Einwände zwar kein Hindernis dar, das Gesetzesverfahren zu vollenden, heißt es aus Brüssel. Sie wolle den Mitgliedsstaaten dabei helfen, ihre nationalen Vorgaben mit dem EU-Recht in Einklang abzugleichen. Die EU-Kommission sieh sich als "Hüter" der EU-Verträge auch in der Lage, Verletzungsverfahren einzuleiten und den Europäischen Gerichtshof anzurufen.

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Mit ihren Bemerkungen schließt die Kommission das Mitte Februar von der Bundesregierung begonnene Notifizierungsverfahren zu dem Entwurf ab, das für Gesetzesvorhaben rund um Dienste der Informationsgesellschaft obligatorisch ist. Binnen dreier Monate haben andere Mitgliedsstaaten und sonstige Interessierte dabei Gelegenheit, Stellung zu nehmen. In dem Fall nutzten der Dachverband Digital Europe sowie die hiesigen Digitalverbände BDVW, Bitkom und eco, um ihre teils bereits bekannten Einwände gegen die Initiative in Brüssel vorzubringen.

(anw)