Urteil: Partikelfilter verstopft – Geld zurück

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Von
  • ggo

Nach einem Urteil (Az. 3 U 236/07) des Oberlandesgerichts Stuttgart stellen Störungen, die auf die Verstopfung des Rußpartikelfilters zurückzuführen sind, eine Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs dar, so berichtet der ADAC. In dem verhandelten Fall schaltete der Dieselmotor immer wieder auf Notlauf, weil der Partikelfilter verstopft war. Der Besitzer muss daraufhin insgesamt 14 Mal unfreiwillig in die Werkstatt, schließlich wollte er sein Geld zurück.

Die Störungen waren durch den ausschließlichen Kurzstreckenbetrieb aufgetreten. Dabei wird die für das Freibrennen erforderliche Temperatur nicht erreicht, der Filter setzt sich mit unverbranntem Ruß zu. Der Hersteller schreibt daher in seiner Bedienungsanleitung vor, von Zeit zu Zeit eine Regenerationsfahrt mit flottem Tempo auf der Autobahn vorzunehmen. Weil der Käufer diese Regenerationsfahrten nicht durchgeführt hatte, lehnte der Verkäufer eine Haftung ab.

Dennoch entschied das OLG Stuttgart zugunsten des Käufers, da sich der Pkw nicht für eine gewöhnlich Verwendung eigne. Zwar entspreche das Fahrzeug dem Stand der Technik, es bestünden nach Ansicht der Richter jedoch keine Zweifel daran, dass Dieselfahrzeuge prinzipiell für den Kurzstreckenbetrieb geeignet sind. Daher könne der Verbraucher grundsätzlich erwarten, dass ein Diesel-Pkw auch im Kurzstreckenbetrieb ohne technische Probleme verwendbar ist. Werde der Käufer vor Vertragsschluss nicht über die mangelnde Kurzstreckentauglichkeit aufgeklärt, so könne sich der Verkäufer nicht darauf berufen, dass sich diese Tatsache aus der Betriebsanleitung ergibt.

Sollte das Urteil Bestand haben, kämen die Autobauer unter Zugzwang, denn sie müssten den Rußabbrand unter allen Betriebsbedingungen sicherstellen, um nicht potenzielle Kunden zu vergrätzen. Bei Filtern, die durch innermotorische Maßnahmen auf die notwendige Temperatur gebracht werden, beträgt diese Temperatur etwa 550 °C, bei additivgestützten Systeme genügen etwa 450 °C. Da jedoch die Abgastemperatur von Dieselmotoren kaum über 750 °C beträgt, kann die Temperatur im Stadtverkehr auf Werte um 200 °C fallen – das reicht bei reinem Stadtbetrieb für eine Regeneration nicht aus.

Eine Alternative wäre zum Beispiel ein elektrisch beheizter Partikelfilter, der jedoch das Bordnetz zusätzlich belasten und Mehrverbrauch verursachen würde, oder ein wartungsfreies System, das Kraftstoff direkt vor dem Filter einspritzt. Die Diskussion scheint wieder eröffnet. (ggo)