Italien: Alkoholsündern droht Beschlagnahme ihres Autos
- ssu
Wer mit mehr als 1,5 Promille am Steuer in Italien erwischt wird, drohen Beschlagnahme und Enteignung des Fahrzeugs. Dies berichtet die ADAC-Motorwelt (Ausgabe 8/2008). Eine entsprechende Verordnung des Justizministeriums werde bereits angewandt, laut italienischen Presseberichten wurden in der Region Mailand bereits rund 1500 Autos deswegen einkassiert, heißt es weiter. Dabei erfolge eine Enteignung mit anschließender Versteigerung des Autos nur dann, wenn der alkohilisierte Fahrer zugleich Halter des Fahrzeugs sei. Kein Ausweg sei es, eine Alkoholkontrolle zu verweigern, weil die Ordnungshüter dann automatisch von 1,5 Promille Blutalkohol ausgingen.
Ob die Vorschrift dauerhaft in Kraft bleibt, ist ungewiss: "In Italien wird manches nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wurde", erläutert ADAC-Auslandsjurist Michael Nissen gegenüber heise Autos. Innerhalb von drei Monaten müsse die ministerielle Anordnung von Parlament und Senat bestätigt werden, sonst werde sie anschließend wirkungslos. In der Zwischenzeit könne sie jedoch angewandt werden. Dahr warnt Nissen insbesondere Italienreisende, sich nach Alkoholkonsum noch ans Steuer zu setzen: Ist ein Auto erst einmal beschlagnahmt, droht nach seiner Einschätzung ein langwieriges juristisches Tauziehen um dessen Rückgabe mit ungewissem Ergebnis, selbst wenn das italienische Verfassungsgericht Enteignungsmaßnahmen für unzulässig erklären sollte.
Dem Automobilclub ist bislang erst ein Fall bekannt, in dem ein deutscher Kraftfahrer betroffen war – dabei hatte der Lkw-Lenker noch das Glück, dass die Behörden als Folge juristischer Formfehler seinen Brummi wieder herausrücken mussten. (ssu)