Abwrackprämie nur noch gegen Original-Dokumente des Altautos

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Von
  • ssu

Um Missbrauch bei der Abwrackprämie zu verhindern, müssen Antragsteller künftig das Original der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) einreichen. Bislang reichte es aus, beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Kopie der Zulassungspapiere des Altfahrzeugs einzureichen. Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium heute mit. Offentsichtlich befürchtet man, dass etliche als verschrottet deklarierte Pkw doch als Ganzes weiterbenutzt werden und zum Beispiel in den Export gehen.

Aus Gründen des Vertrauenschutzes bezieht sich die verschärfte Regelung nicht auf bereits gestellte Anträge. Vielmehr muss zuvor die heute auch vom Bundesrat abgesegnete "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen" – die rechtliche Basis der Abwrackprämie – noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Veröffentlichungstermin ist dem Ministerium zufolge wahrscheinlich der 1. März.

Ab dem Tag nach der Veröffentlichung kann das BAFA auch damit beginnen, die so genannte Umweltprämie auszuzahlen beziehungsweise unberechtigte Anträge abschlägig zu bescheiden. Laut der vom BAFA regelmäßig aktualisierten Fördermittelübersicht sind bis zum 20. Februar bereits knapp 95.000 Anträge bei der Behörde eingegangen. Würde all diesen Anträgen stattgegeben, wäre bereits fast ein Sechstel der vorgesehenen Fördermittel erschöpft. Autoclubs wie der ADAC und die Hersteller VW und Opel haben sich bereits für eine Ausweitung der Förder-Aktion ausgesprochen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) beklagt, dass die derzeitigen Förderbedingungen Käufer von Neuwagen mit langer Lieferzeit benachteiligen. (ssu)