Fiat darf Chrysler-Mehrheit nur unter Auflagen übernehmen

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Von
  • ssu

Der italienische Autobauer Fiat darf seine geplante Beteiligung am insolventen US-Hersteller Chrysler nur unter klar geregelten Bedingungen schrittweise bis zur Mehrheit ausbauen. So muss Fiat in den USA Motoren bauen und besonders spritsparende Modelle auf den Markt bringen sowie Chrysler neue Milliardenumsätze außerhalb der Vereinigten Staaten verschaffen. Das geht aus der beim New Yorker Insolvenzgericht eingereichten Verkaufsvereinbarung hervor.

Zur Rettung von Chrysler ist ein Einstieg von Fiat mit zunächst 20 Prozent geplant, den Rest sollen vorerst Regierung und Gewerkschaft halten. Über den Verkauf soll noch im Mai entschieden sein, damit ein "neuer", von Altlasten befreiter Chrysler-Konzern wie geplant spätestens Ende Juni die Insolvenz erfolgreich verlassen kann.

US-Präsident Barack Obama pocht auf den für ein solches Verfahren ungewöhnlich knappen Zeitplan. Neben Chrysler droht auch der ums Überleben kämpfenden Opel-Mutter General Motors (GM) spätestens Ende dieses Monats die Insolvenz.

Für die Chrysler-Altlasten könnte das Insolvenzverfahren aber bis zu zwei Jahre dauern, berichtete die Wirtschaftsagentur Bloomberg am Mittwoch unter Berufung auf einen Regierungsbeamten. Die Gläubiger würden versuchen, für sich aus den nach einem Teil-Verkauf an Fiat verbleibenden Werten soviel Geld wie möglich zu erstreiten.

Fiat kann laut den am 12. Mai 2009 eingereichten Dokumenten über drei Aufstockungen von jeweils weiteren 5 Prozent seine Beteiligung an Chrysler bis spätestens 2013 auf zunächst 35 Prozent erhöhen. Sind alle drei genannten Bedingungen – Motorenbau, neue Modelle und internationale Umsätze von mehr als 1,5 Milliarden US-Dollar – erfüllt, bekommt Fiat zudem eine Option auf eine Mehrheit von insgesamt 51 Prozent.

Voraussetzung für die Mehrheitsübernahme ist aber auch, dass Chrysler alle staatlichen Milliardenkredite zurückgezahlt hat. Vorher sind für Fiat maximal 49,9 Prozent möglich, und alle über 35 Prozent gehaltenen Chrysler-Anteile müssen bei einem Treuhänder liegen. (dpa) / (ssu)