"Unerträgliches Maß von Hetze im Netz": Gesetz gegen Hasskriminalität kommt

Das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität soll nächste Woche verabschiedet werden. Die Grünen kritisieren das Meldeverfahren ans BKA.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 244 Kommentare lesen
"Unerträgliches Maß von Hetze im Netz": Gesetz gegen Hasskriminalität kommt

(Bild: Shutterstock)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Hass und Hetze werden in Deutschland künftig stärker verfolgt und bestraft. Das von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) vorgelegte Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität soll am Donnerstag mit "zahlreichen Änderungen" im Bundestag beschlossen werden, wie der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Rechtspolitiker der Koalition und das Justizministerium seien sich einig.

"Hass und Hetze im Netz haben ein unerträgliches Maß angenommen. Hanau hat gezeigt, dass der Schritt von Wort zu Tat oft nicht weit ist", sagte Fechner. "Wir freuen uns sehr, dass es geklappt hat und wir dieses wichtige Gesetz nächste Woche verabschieden können." Die Justizministerin hatte das Gesetz erstmals im vergangenen Dezember vorgelegt, es sieht auch eine Meldepflicht ans Bundeskriminalamt vor.

Ein zentraler Punkt im neuen Gesetz sei dabei der Schutz von Kommunalpolitikern, denn gerade sie seien häufig Beleidigungen ausgesetzt. Derzeit schützt das Strafgesetzbuch eine "im politischen Leben des Volkes stehende Person" vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewandt wurde der entsprechende Paragraf bislang vor allem bei Bundes- und Landespolitikern.

Wer anderen Körperverletzung und sexuelle Übergriffe androht, begeht nach dem Gesetzentwurf künftig eine Straftat – wie bisher nur bei Morddrohungen. Zudem sollen unter anderem Menschen, die in Notaufnahmen arbeiten, besonders vor Drohungen und Gewalthandlungen geschützt werden.

Die Grünen sehen aber weiter Änderungsbedarf. Es sei gut, dass es nun endlich zu Gesetzesänderungen komme, erklärte die Grünen-Rechtsexpertin Renate Künast am Samstag. "Von der konkreten Ausführung sind wir jedoch nicht vollkommen überzeugt und bringen entsprechend Änderungsanträge in das Verfahren ein." Dies betreffe besonders die konkrete Gestaltung des Meldeverfahrens an das Bundeskriminalamt und die Nutzung der Daten.

(tiw)