Online-Hetze: Große Koalition verschärft Gesetz gegen Hasskriminalität

Das BKA soll Netzkennungen von Nutzern bis zu zehn Jahre speichern und zusätzlich Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte abfragen dürfen.

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Online-Hetze: Große Koalition verschärft Gesetz gegen Hasskriminalität

(Bild: Sam Wordley/Shutterstock.com)

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Das Bundeskriminalamt (BKA) soll mit dem geplanten umstrittenen "Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" zusätzlich zu den vielen schon vorgesehenen Datensammelkompetenzen "im Rahmen seiner Zentralstellenaufgabe berechtigt werden", bei Anbietern von Telemediendiensten "die Login-IP-Adressen von Urhebern strafbarer Internetinhalte" abzufragen. Die Befugnis wird auf Fälle begrenzt, "in denen dies ausschließlich zur Identifizierung erforderlich und der Inhalt bereits polizeilich bekannt ist".

Auf diesen Ansatz, den ursprünglichen Regierungsentwurf zu verschärfen, hat sich die große Koalition verständigt. Damit soll es dem BKA möglich werden, die zuständige Strafverfolgungsbehörde festzustellen, "damit es dieser den Inhalt und Identität des Nutzers zur dortigen" Aufgabenerfüllung weiterleiten könne. Dies geht aus dem heise online vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU und SPD hervor, den der Bundestag am Donnerstag beschließen soll.

Zum Schutz von Journalisten und anderen Berufsgeheimnisträgern bei den geplanten Möglichkeiten zur Passwortabfrage erläutert die Koalition in der Begründung nur, dass dieser von dem Entwurf "nicht beeinträchtigt" werde. Dafür lägen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor.

Generell komme dieser Befugnis bei Telemediendiensten wie WhatsApp, Google, Facebook, Tinder & Co., wo diese künftig nur noch bei einer heimlichen Online-Durchsuchung erfolgen dürfe, "kaum Praxisrelevanz zu, zumal die Passwörter verschlüsselt gespeichert werden müssen". Kennungen wie PIN und PUK von Mobiltelefonen "sollen und müssen" dagegen nach wie vor unter deutlich breiteren Vorgaben erhoben werden können. Zu dieser Kompetenz hat Schwarz-Rot zumindest eine Evaluierungsklausel eingefügt: Nach Ablauf eines Jahres soll demnach "geprüft werden, ob sich die Regelung in der Strafverfahrenspraxis bewährt hat und ob sich Änderungsbedarf für die Erhebung bestimmter Verkehrs- und Nutzungsdaten ergeben hat."

Betreiber sozialer Netzwerke müssen zudem IP-Adressen und Portnummern von Nutzern künftig schon beim Verdacht auf strafrechtliche Vergehen zu den im Netzwerkdurchsetzungsgesetz aufgeführten Tatbeständen proaktiv ans BKA weiterleiten. Zu dem Verfahren erläutern die Regierungsfraktionen, dass die Polizeibehörde die gemeldeten Daten lösche, wenn "der Inhalt strafrechtlich auf keinen Fall relevant ist".

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Abhängig von der Art und Schwere des Sachverhalts könnten die Informationen sonst zunächst "maximal zehn Jahre" aufbewahrt werden, heißt es weiter in der Begründung. Danach sei zu prüfen, ob sie "ausgesondert" werden müssten. Wenn sich nicht eindeutig feststellen lasse, ob die Informationen "kategorisiert" und in "eine Vorsorgedatei" für künftige Strafverfolgung aufgenommen werden dürften, könnten sie noch maximal zwölf Monate gespeichert werden.

Um ein massenhaftes Weiterleiten von Nutzerdaten an das BKA ohne solide Grundlage zu verhindern, hatten Sachverständige zumindest ein zweistufiges Meldeverfahren gefordert, bei dem zuerst auf Basis des Inhalts ein Anfangsverdacht festgestellt werden müsse. Diesen Appell berücksichtigte Schwarz-Rot genauso wenig wie die Einwände der EU-Kommission.

In Kraft treten sollen die Bestimmungen nun einheitlich zehn Monate nach der Gesetzesverkündung. Die grüne Rechtspolitikerin Renate Künast kritisierte gegenüber heise online: "Die Änderungen der Koalition sind enttäuschend und eine vertane Chance, den so wichtigen Kampf gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Einklang mit Bürgerrechten zu bringen."

(kbe)