Das Arbeitszeugnis: Wahr und wohlwollend und wertlos

Das Arbeitszeugnis darf dem Mitarbeiter nicht schaden, es muss berufsfördernd sein. Welchen Wert hat daher die Beurteilung und was sind Alternativen?

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Das Arbeitszeugnis: Wahr und wohlwollend und wertlos

(Bild: Gajus/Shutterstock.com)

Lesezeit: 6 Min.
Von
  • Peter Ilg
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Ein guter Schluss ziert alles – sogar eine schlechte Zeit. Der erste Teil des Satzes ist ein altes Sprichwort, der zweite bezieht sich auf ein Arbeitszeugnis. Das muss jeder Arbeitgeber für jeden seiner Mitarbeiter wohlwollend und wahr verfassen, wenn der die Firma verlässt, auch wenn mancher keine gute Beurteilung verdient hat. "Um auch einen mittelprächtigen Mitarbeiter wohlwollend und wahr zu beurteilen, ist im Laufe der Zeit ein Codex, eine eigene Sprache für Zeugnisse entstanden", sagt Jürgen Hesse, Inhaber vom Büro für Berufsstrategie in Berlin, das Bewerbungs- und Karriereberatung anbietet.

Hesse ist mit fünf geschriebenen Büchern zum Thema Experte für Arbeitszeugnisse. Er sagt: "Durch den Codex kann ein Zeugnis gut klingen, obwohl der Mitarbeiter schlecht beurteilt wird." Es ist eine hohe Kunst, Arbeitszeugnisse richtig zu interpretieren, weil selbst schöne Worte ein schlechtes Urteil sein können.

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Beispiele dafür: "alle Arbeiten ordentlich erledigt" bedeutet 'Bürokrat ohne Eigeninitiative", "nie Anlass zu Klagen" heißt übersetzt auch "kein Anlass für Lob"; "er bemühte sich" meint "nichts erreicht". Wie die richtigen Worte ein gutes Urteil sind, zeigen folgende Beispiele: "mit den Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden", "erzielte herausragende Arbeitszeugnisse und zeigte außergewöhnliches Engagement". Beides ist eine glatte 1.

Manche lesen das Zeugnis von hinten, um gleich den richtigen Eindruck über den Menschen zu bekommen. Denn ganz wichtig ist die Formulierung der Dankes- und Wunschformel am Ende des Zeugnisses. Dazu Hesse: "Wenn sich der Arbeitgeber für die Mitarbeit bedankt und beruflich sowie privat viel Erfolg wünscht, lässt diese Formulierung auf ein ehrliches und gutes Arbeitszeugnis schließen." Wenn die Reihenfolge der Wörter "beruflich" und "privat" vertauscht sind, bedeutet dies, dass der Mitarbeiter sich mehr um seine privaten Dinge als um seine Arbeit gekümmert hat.

"Und wenn der Wunsch für Erfolg fehlt, ist das Unternehmen möglicherweise froh, diesen Mitarbeiter los zu sein", sagt Hesse. Ein gutes Arbeitszeugnis ist neben den passenden Wörtern nur dann wirklich gut, wenn es stimmig ist. Ein Beispiel dazu: Wenn ein 50-Jähriger nach einem Jahr die Firma verlässt und eine Top-Beurteilung bekommt, dann schadet dieses Zeugnis dem Menschen mehr als es hilft, weil es nicht stimmen kann.

Nach Meinung von Hesse hat die Aussagekraft und damit der Wert von Arbeitszeugnissen enorm verloren, weil etwa ein Drittel reine Gefälligkeitszeugnisse seien und sich in einem weiteren Drittel Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den Formulierungen arrangiert haben. "Damit ist nur ein Drittel aller Arbeitszeugnisse wahr und damit etwas wert", sagt Hesse. In diesen Fällen helfen wertvolle Zeugnisse Arbeitnehmern dabei, einen neuen Job zu finden, und Arbeitgeber kaufen nicht die sprichwörtliche Katze im Sack.

Das Arbeitszeugnis bekommen Arbeitnehmer üblicherweise mit dem Ausscheiden aus der Firma. Zu dem Zeitpunkt haben sie meist eine neue Stelle, das aktuelle Arbeitszeugnis ist damit fürs Bewerbungsverfahren bedeutungslos. "Deshalb rate ich zum Zwischenzeugnis", sagt Hesse. Das sollten Arbeitnehmer regelmäßig alle zwei bis drei Jahre einfordern und beim Wechsel auf eine neue Stelle oder des Vorgesetzten. "Der Arbeitgeber kann bei dieser Forderung zwar auf einen möglichen Stellenwechsel schließen, er kann aber auch mit einem wahren und wohlwollenden Zeugnis zeigen, was ihm der Mitarbeiter wert ist", sagt Hesse. Wer ein Zwischenzeugnis haben will, braucht ein berechtigtes Interesse oder muss auf einen Tarifvertrag verweisen können, in dem dieser Anspruch festgelegt ist. Bei einem Ende des Arbeitsverhältnisses besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ein Abschlusszeugnis.

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