BND: Strategische Fernmeldeaufklärung ging 2018 etwas zurück

Der Auslandsgeheimdienst hat die internationale Telekommunikation 2018 mit tausenden Selektoren durchforstet, insgesamt sank die Zahl der Suchbegriffe aber.

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BND, Bad Aibling
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2018 hat der Bundesnachrichtendienst (BND) das umstrittene Instrument der "strategischen" Fernmeldeaufklärung weniger intensiv genutzt als im Vorjahr. Im Gefahrenbereich "Internationaler Terrorismus" waren 2018 im ersten Halbjahr 5686 und in der zweiten Jahreshälfte 2958 Suchbegriffe mit dem Plazet der G10-Kommission angeordnet. 2017 betrugen die Vergleichszahlen noch 7347 beziehungsweise 6482.

Nach einer automatisierten Suche anhand dieser Selektoren und einer manuellen Prüfung stufte der BND nur 24 Telefonate, E-Mails, Chat-Nachrichten beziehungsweise SMS als nachrichtendienstlich relevant ein. Die Statistik ist dem am Mittwoch veröffentlichten jüngsten Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags (PKGr) über sogenannte G10-Maßnahmen der Geheimdienste zu entnehmen.

Im Bereich "Proliferation und konventionelle Rüstung" waren 2018 in der ersten Jahreshälfte 158, in der zweiten 169 Suchbegriffe angeordnet. 2017 waren es noch 178 beziehungsweise 171. Im Sektor "Illegale Schleusung" waren in den ersten sechs Monaten 42, in den zweiten 80 Selektoren scharf gestellt. Hier war eine steigende Tendenz zu verzeichnen genauso wie im Bereich "Cyber", wo im ersten Halbjahr 133 und im zweiten 130 Suchbegriffe aktiv waren gegenüber 120 beziehungsweise 122 im Vorjahr.

Obwohl der BND diese Form der Massenüberwachung als wichtig für seine Handlungsfähigkeit einstuft, ergaben sich in den drei zuletzt genannten Sektoren daraus 2018 keine Ansatzpunkte für eine weitere Bearbeitung durch Analysten oder gar eine Meldung an die Bundesregierung. Der Geheimdienst übermittelte so im Berichtszeitraum auch keine "G10-Meldungen" an ausländische Partner oder sonstige ausländische Stellen auf dieser Basis.

Das Bundesverfassungsgericht urteilte jüngst, dass das Instrument gegen das Grundgesetz verstößt, der Gesetzgeber muss nachbessern. Zudem haben das Bundesamt für Verfassungsschutz, der BND und der Militärischen Abschirmdienst insgesamt 222 individuelle Überwachungsmaßnahmen vorgenommen und damit das Post- und Fernmeldegeheimnisses eingeschränkt, das sind 54 weniger als im Jahr davor.

(vbr)