Microsoft bekommt keinen Aufschub im Anti-Trust-Verfahren

Das US-Bundesberufungsgericht hat heute Microsofts Antrag auf Vertagung des Berufungsverfahrens im Anti-Trust-Prozess zurĂĽckgewiesen.

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  • Wolfgang Stieler

Das US-Bundesberufungsgericht hat heute Microsofts Antrag auf Vertagung des Berufungsverfahrens im Anti-Trust-Prozess zurĂĽckgewiesen. Der Software-Riese hatte vergangene Woche beantragt, die RĂĽckverweisung des Anti-Trust-Verfahrens an das Bezirksgericht in Washington zu vertagen.

Das Bundesberufungsgericht wies den Microsoft-Antrag jetzt zurück. Der Software-Riese habe nicht beweisen könnnen, so die Richter, dass ihm aus der Fortsetzung des Verfahrens ein substantieller Schaden entstehe. Das Gericht ordnete ferner an, dass die untere Instanz das Verfahren innerhalb der nächsten sieben Tage wieder aufnehmen muss – nach der Ablösung von Richter Thomas Penfield Jackson soll dann ein vom Computer ausgewählter Richter über die adäquate Bestrafung für das auch nach der Entscheidung des Berufungsgerichts wettbewerbswidrige Verhalten des Software-Konzerns beraten.

Mit dem anhaltenden juristischen Tauziehen um eine mögliche Vertagung hatte Microsoft versucht, die Markteinführung des neuen Betriebssysystems Windows XP abzusichern – mit der Rückverweisung wird das Bezirksgericht wahrscheinlich zunächst über vorläufige Auflagen gegenüber dem Software-Riesen beraten, die auch Windows XP betreffen könnten.

Unabhängig davon muss das oberste US-Gericht entscheiden, ob es eine Klage von Microsoft gegen den Anti-Trust-Prozess annimmt, mit der der Software-Konzern nicht nur das Strafmaß, sondern auch die Feststellung der rechtswidrigen Ausnutzung eines Monopols anfechten will. Sollte der Supreme Court den Fall akzeptieren, wird das Verfahren wohl komplett neu aufgerollt. Eine Entscheidung des obersten US-Gerichts wird bis Oktober erwartet. (wst)