Upload-Filter: YouTube lobt "mutigen" Entwurf zur Urheberrechtsreform

100 Stellungnahmen hat das Justizministerium zu seinem Diskussionspapier erhalten, mit dem es insbesondere Artikel 17 der EU-Urheberrechtsnovelle umsetzen will.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 41 Kommentare lesen
Upload-Filter: YouTube lobt "mutigen" Entwurf zur Urheberrechtsreform

(Bild: DesignRage/Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.
Inhaltsverzeichnis

Jahrelang stritten YouTube und die Gema über die Vergütung von Musikstücken in Videos auf der Plattform. Umso erstaunlicher daher die Einigkeit, mit der sie dem Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie zumindest prinzipiell Gutes abgewinnen können. Doch ganz ist das Kriegsbeil nicht begraben, wenn man auf die Details der Eingaben schaut.

Die Gesetzesinitiative sehe eine "umfassende und in vielerlei Hinsicht mutige Umsetzung" von Artikel 17 der Vorschriften aus Brüssel dar, loben Google und YouTube in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Die umstrittene Klausel, gegen die hierzulande die Massen auf die Straße gingen, unterwirft Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten einem neuen Haftungsregime.

Der Entwurf zeuge aber "von differenzierten Überlegungen, wie einerseits ein übermäßiges Blockieren von Inhalten" durch automatisierte Upload-Filter am besten zu verhindern sei, "während gleichzeitig eine unzumutbare Belastung von Online-Diensten vermieden sowie der Schutz der Interessen der Rechteinhaber gewährleistet werden können", schreibt das Duo. Es freut sich, dass Diensteanbieter nicht verpflichtet werden sollen, sich für den Erwerb von Lizenzen proaktiv an alle möglichen Rechteinhaber zu wenden, sondern nur an Verwertungsgesellschaften.

Google und YouTube sparen aber zugleich nicht an Kritik. So führe das Vorhaben auch "neue und bislang ungetestete Konzepte ein, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen und in einigen Fällen ernsthafte Bedenken aufwerfen". So sollten Online-Sharing-Dienste nicht gezwungen werden, eine Lizenz zu erwerben. Wenn der Plattformbetreiber etwa aus gutem Grund bestimmte musikalische Live-Aufführungen oder Sportrechte lizenzieren lasse, dürfe er nicht verpflichtet sein, auch alle anderen ähnlichen Inhalte einzukaufen.

Auch das vorgesehene Markieren von Inhalten als legale Nutzungen durch Uploader ("Pre-Flagging") stößt den US-Firmen übel auf. Es untergrabe "die Rolle der Gerichte, setzt die Diensteanbieter einer größeren Rechtsunsicherheit aus und ist in großem Maßstab nicht operabel". Auch die Nutzer könnten nicht in allen Fällen wissen, ob ihr Upload – im Rahmen der von YouTube eingesetzten Filtertechnologie ContentID – "einem oder mehreren automatisiert geltend gemachten Urheberrechtsansprüchen unterliegt". Die Betreiber kämen so in die Rolle eines Richters, die sie nicht ausfüllen könnten, müssten für ihre Entscheidung aber gegebenenfalls haften. Dies könnte Anreize schaffen, möglichst viele fragliche Inhalte zu blockieren.

Auch die GEMA begrüßt zunächst einen "ambitionierten Versuch, eine Vielzahl von anstehenden Regelungsvorhaben in eine konsistente Form zu bringen und dabei die betroffenen Interessen von Kreativen, Verbrauchern und kommerziellen Rechtenutzern auszubalancieren". Die Initiative könne dabei helfen, das "gestörte Haftungsdreieck" zwischen Plattformen, Urhebern und Uploadern zu korrigieren.

Die vergütungsfreie Bagatellklausel etwa für Parodien und Pastiches bietet der Musikverwertungsgesellschaft zufolge trotz einer ungeklärten Definition "zweifellos interessante Möglichkeiten, um bislang schwer urheberrechtlich zu fassende Nutzungsphänomene" wie Remixes, Samples, Memes zu regeln. Allerdings bleibe Rechtsanwendern wie Gerichten "nur die Schwarz-Weiß-Entscheidung zwischen der vollständigen Vergütungs- und Nutzungsfreiheit einerseits und dem vollen Exklusivrecht andererseits".