Datenschützerin: Polizei verweigert Aufklärung bei Abfragen und rechter Drohung

Die Berliner Datenschutzbeauftragte beanstandet, dass die Polizei entgegen ihrer Pflicht nicht bei der Prüfung missbräuchlicher Zugriffe auf ihre Systeme hilft.

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Datenschützerin: Polizei verweigert Aufklärung bei Abfragen und rechter Drohung

(Bild: mahc/Shutterstock.com)

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Schwere Vorwürfe erhebt die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk gegen die Landespolizei. Sie moniert, dass die Staatsmacht gegen ihre gesetzliche Pflicht zur Zusammenarbeit beim Prüfen offenbar missbräuchlicher Abfragen personenbezogener Daten in Polizeidatenbanken verstoßen hat. Besonders brisant: Der aufzuklärende Fall dreht sich um mutmaßlich rechtsextreme Morddrohungen.

Anlass des Verfahrens war laut der Kontrolleurin die Beschwerde einer Person, an deren Wohnhaus die Drohung "9 mm für [...]. Kopfschuss" gestanden habe und die bereits vorher Opfer mutmaßlich rechtsextremer Gewalt gewesen sei. "Die Polizei bestätigte auf unsere Anfrage polizeiliche Zugriffe auf die Daten zweier Betroffener", erläutert Smoltczyk. Lediglich einen Teil dieser Zugriffe auf IT-Systeme für Ermittler seien aber nachvollziehbar dienstlich zu begründen gewesen. Dennoch habe die Strafverfolgungsbehörde pauschal mitgeteilt, dass keine Anhaltspunkte für dienstlich nicht erforderliche Anfragen vorlägen.

Der anschließenden Forderung, auch die bislang nicht erklärbaren Datenabrufe zu begründen, sei die Polizei trotz mehrerer Mahnschreiben und einem direkten Brief an die Polizeipräsidentin Barbara Slowik nicht nachgekommen, beklagt die Leiterin der Aufsichtsbehörde. Dabei habe sie auf diesem Weg "angesichts der politischen Tragweite des Verdachts nochmals eindringlich um die erforderlichen Informationen gebeten". Bis heute seien aber die in Rede stehenden Datenabfragen durch Berliner Polizeibedienstete ungeklärt.

Die Polizei rechtfertigt ihre ablehnende Haltung gegenüber der Kontrollinstanz Smoltczyk zufolge mit Verfahrensrechten der betroffenen Beamten. Zudem bezweifelten die Zuständigen bei der Ermittlungsbehörde, ob die bei der Datenschutzaufsicht eingegangene Beschwerde ausreichend substanziell sei.

Solche Einwände spielten für die datenschutzrechtliche Prüfung aber "keine Rolle". Deren Ziel sei es, "mögliche strukturelle Probleme zu ermitteln", um gegebenenfalls durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen die Sicherheit personengebundener Daten zu gewährleisten beziehungsweise zu erhöhen und so unbefugte Datenabrufe zu verhindern oder weitgehend zu minimieren. Auch auf ein etwaiges Verschulden einzelner Mitarbeiter komme es nicht an.

"Die Polizei macht sich als Behörde hier Auskunftsverweigerungsrechte zu eigen, die gesetzlich nur Einzelpersonen in gegen sie geführten Ermittlungsverfahren zustehen", meint Smoltczyk. Folgte man dieser Argumentation, könnten die Datenschutzaufsichtsbehörden nahezu keine Ermittlungen mehr bei Ordnungshütern als verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts durchführen.

"Die Berliner Polizeibehörde offenbart durch die hartnäckige Verweigerung ihrer Mitwirkung ein bedenkliches Rechtsverständnis", kritisiert die Kontrolleurin. Die lückenlose Aufklärung der vorliegenden sowie vergleichbarer Bedrohungen liege auch im Interesse der Strafverfolger selbst, da diese derzeit aufgrund sich häufenden Fälle von unrechtmäßigen Datenabfragen und Kontakten zum rechtsextremen Spektrum im Fokus der Öffentlichkeit stünden.

Sie greife angesichts des "äußerst irritierenden Verhaltens" der Polizei daher mit der Beanstandung zum "schärfsten Mittel", das ihr der Gesetzgeber in diesem Bereich an die Hand gegeben habe, betont Smoltczyk. Sollte keine angemessene Reaktion erfolgen, werde sie den Vorgang dem zuständigen Ausschuss des Abgeordnetenhauses vorlegen und dort Bericht erstatten.

Aktuell steht vor allem die hessische Polizei im Fokus der Affäre rund um rechtsextreme, meist mit "NSU 2.0" unterzeichnete Drohschreiben an bekannte Persönlichkeiten, denen Abfragen sensibler persönlicher Daten der Betroffenen über Rechner von Ordnungshütern vorausgingen. Die Vorfälle prüft neben der Kripo und der Staatsanwaltschaft auch der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch.

In Berlin gab es auch bereits ein Drohschreiben an antifaschistische Kreise und Bewohner des umstrittenen linken Hausprojekts in der Rigaer Straße, bei dem die Druckerspuren zu einem Polizeibeamten führten. Dieser räumte nach Durchsuchungen seiner Wohnanschrift und der Diensträume ein, den Brief verfasst und verschickt zu haben. Er wurde zu 50 Tagessätzen á 70 Euro verurteilt. Weitere Ermittlungen in dessen Umfeld fanden offenbar nicht statt, der Datenschutzbeauftragten wurde erst sehr spät ein nur rudimentärer Einblick gewährt.

Zurzeit verfügten rund 17.000 Mitarbeiter der Berliner Ordnungshüter über eine Berechtigung für Datenabfragen im Stammsystem Poliks, sagte Jörn Badendick von der Vertretung "Unabhängige in der Polizei" jüngst bei einer Anhörung im Abgeordnetenhaus. Verstöße gegen die Regeln seien vielfach bezeugt, auch Kollegen hätten im Rahmen von Mobbing solche Vorfälle angezeigt. Die Staatsanwaltschaft habe sich aber geweigert, überhaupt zu ermitteln. Intern werde bei der zuständigen Einheit "Beamte und Delikte" des Landeskriminalamts gemauert. Dies offenbare, dass die bestehenden rechtsstaatlichen Sicherungen nicht funktionierten.

[Update: 14.08.2020, 6:40 Uhr] Ein Sprecher der Berliner Polizei zeigte sich inzwischen überrascht über das Vorgehen der Datenschutzbeauftragten, da erst kürzlich ein Gesprächstermin zwischen Smoltczyk und Slowik für Anfang September vereinbart worden sei. Die Polizeipräsidentin bleibe zuversichtlich, in diesem Rahmen "die Komplexität der Protokollierung von Zugriffen sowie die Rechtslage transparent erläutern zu können". Das zuständige LKA-Dezernat habe keine Anhaltspunkte für eine unbefugte Datenverarbeitung feststellen können, heißt es bei der Behördenspitze. Smoltczyk habe sich daraufhin ihrerseits geweigert, den erforderlichen Anfangsverdacht zu erklären, zugleich aber um weitere Ermittlungen gebeten: "In einem Rechtsstaat verbietet sich jedoch eine solche Vorgehensweise."

(mho)