BRD vs. BRD: Innenministerium gegen "Schikane" per Informationsfreiheit

Das Innenressort klagt gegen eine Weisung des Bundesdatenschutzbeauftragten, wonach es Auskunftsersuchen über FragDenStaat beantworten müsste.

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BRD vs. BRD: Innenministerium gegen "Schikane" per Informationsfreiheit

Ohne Anschrift will das Innenministerium keine Akten mehr herausrücken.

(Bild: ESB Professional/Shutterstock.com)

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Ein seit Langem schwelender Streit zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber wird nun gerichtlich geklärt. Im Kern geht es darum, ob Auskunftsersuchen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) mit einigen Klicks über Plattformen wie FragDenStaat gestellt werden können.

Kelber hatte das Innenministerium in einem Schreiben vom Februar unter Verweis auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angewiesen, in IFG-Verfahren "über die vom Antragsteller hinaus übermittelten Kontaktdaten nur noch dann zusätzliche personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn ein Antrag ganz oder teilweise abzulehnen sein wird oder wenn Gebühren zu erheben sind". Auslöser war die Beschwerde eines FragDenStaat-Nutzers, dessen Antrag das Ministerium aufgrund einer nicht übermittelten Postanschrift ungeprüft abgelehnt hatte.

Das Innenministerium will dem Bescheid aber nicht folgen und weiterhin Adressen von Antragstellern sammeln. Es hat daher laut FragDenStaat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen Kelbers Behörde eingereicht. Dabei lasse sich das Ministerium von der Hauskanzlei der Bundesregierung Redeker Sellner Dahs vertreten. Auf der Klage stehe "Bundesrepublik Deutschland ./. Bundesrepublik Deutschland".

FragDenStaat hat den vorangegangenen Schriftwechsel zwischen beiden Seiten "nach Anfragen und einem Widerspruch" erhalten und am Dienstag veröffentlicht. Anonyme beziehungsweise pseudonyme Antragstellung sehe das IFG "nicht vor", schrieb Staatssekretär Hans-Georg Engelke im Dezember an Kelber. "Genauso wenig wie eine anonyme Teilnahme an einer politischen Wahl möglich ist, kann die Leistungsverwaltung auf Personalisierung durch Identifizierung der sie in Anspruch nehmenden Bürger verzichten."

Bei einem IFG-Antrag werde die Verwaltung möglicherweise mit Anliegen ausgelastet, "hinter denen keine berechtigten Interessen existierender Bürger stehen", sorgt sich der Staatssekretär. Vielmehr könnten "von interessierter Seite gesteuerte Pseudo-Profile, Fake-Accounts und E-Mail-Postfächer" existieren, "die eine Vielzahl natürlicher Personen nur vortäuschen". Bei Bescheiden würden Antragsteller von FragdenStaat lediglich "vom Eingang einer Nachricht informiert", moniert Engelke weiter.

FragDenStaat wollen die Anwälte des Ressorts gerne aus dem Verfahren heraushalten. In weiteren Briefen hatte sich dieses darüber beschwert, der Einsatz der Plattform führe "zu einer Belastung der Verwaltung mit Anträgen, bei denen zweifelhaft ist, ob sie nicht nur gestellt werden, um die Verwaltung schikanös zu beschäftigen".

Kelber hält dagegen, dass eine postalische Erreichbarkeit nicht grundsätzlich nötig, eine einschlägige Rechtsgrundlage nicht erkennbar sei. Für die Wirksamkeit der Bekanntgabe wäre es "letztlich sogar unerheblich, wenn der Adressat die Behörde über seine Identität täuschte". Auch wenn eine Person unter falschem Namen gegenüber der Behörde auftrete und diese ihr gegenüber eine Entscheidung treffen wolle, "ist der Adressat hinreichend bestimmt".

(vbr)