Legales E-Skateboard eingestellt

Das nach eKFV legale Elektro-Skateboard Volteboard GTX4 wird mangels Kundeninteresse doch nicht gebaut. Die gesetzlichen Vorgaben machen es unattraktiv.

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Legales E-Skateboard eingestellt

Ein GTX4 bei einer der E-Demos in Berlin

(Bild: Sascha Tordai)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Clemens Gleich

Das Volteboard GTX4 sollte das erste legale Elektro-Skateboard nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) werden, mit Klingel, Kennzeichen, Licht und allen anderen Details, die der Gesetzgeber verlangte. Es wird nicht in Serienproduktion gehen. Die Marktresonanz für das rund 800 Euro teure Gefährt war enttäuschend, meldet Erfinder und Firmenmitinhaber Sascha Tordai: "Es gab bislang nur 6 Vorbestellungen. Die Kunden haben mit ihrem Nichtkauf als Stimmzettel leider gegen das GTX4 gestimmt."

Die recht barocke eKFV stellt umfangreiche Anforderungen an E-Kleinstfahrzeuge. Diese Anforderungen sind zudem auf Elektroroller gemünzt. Die gesetzlichen Vorgaben wurden dem GTX4 zum Verhängnis. Die erlaubten 20 km/h waren Interessenten zu langsam. Die vorgeschriebene Lenkstange empfanden sie als unästhetisch an einem E-Skateboard. Die hohen Kosten für die nötige Typzulassung bedingen hohe Verkaufszahlen, auf die die Kosten umgelegt werden können. Diese sind untypisch im recht kleinen Markt der E-Skateboards. Das Feedback macht wenig Hoffnung darauf, dass die eKFV je mehr hervorbringt als ein paar Rollermodelle.

(cgl)