Edit Policy: Mit dem Bildungstarif in die digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft

Ein spezieller Bildungstarif soll Schüler*innen beim Online-Unterricht helfen. Doch der nützt vor allem der Telekom und bringt massive Probleme mit sich.

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Edit Policy: Mit Bildungstarif der Telekom droht die digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft

(Bild: Ivan_Karpov/Shutterstock.com/Diana Levine)

Lesezeit: 10 Min.
Von
  • Julia Reda
Inhaltsverzeichnis

Die Deutsche Telekom hat einen speziellen Bildungstarif angekündigt, der Schüler*innen den mobilen Zugang zu Bildungsinhalten ermöglichen soll, während alle anderen Onlineangebote gesperrt werden. Was zunächst gut klingen mag, nützt vor allem der Telekom und droht dabei, die Bildungsungerechtigkeit in Deutschland noch zu verstärken. Statt Internetzugang für alle droht die digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft.

Kolumne: Edit Policy

(Bild: 

Volker Conradus, CC BY 4.0

)

In der Kolumne Edit Policy kommentiert der ehemalige Europaabgeordnete Felix Reda Entwicklungen in der europäischen und globalen Digitalpolitik. Dabei möchte er aufzeigen, dass europäische und globale netzpolitische Entwicklungen veränderbar sind, und zum politischen Engagement anregen.

Artikelserie "Schule digital"

Mit dem Ende der Sommerferien und erneut steigenden Infektionszahlen wird es immer wahrscheinlicher, dass auch in Zukunft ein erheblicher Teil des Unterrichts an deutschen Schulen online stattfinden könnte. Bund und Länder haben bereits 500 Millionen Euro über den DigitalPakt Schule bereitgestellt, um sicherzustellen, dass alle bedürftigen Schüler*innen über ein Endgerät verfügen, mit dem sie am Online-Unterricht teilnehmen können. Nun plant die Deutsche Telekom einen speziellen Bildungstarif, der auf diesen Endgeräten aus dem DigitalPakt zum Einsatz kommen soll. Ziel sind also Schüler*innen, die zuhause über kein anderes internetfähiges Endgerät verfügen, weil die Eltern sich dies nicht leisten können. Die Kosten von 10 Euro pro Monat für den geplanten Tarif sollen die Schulträger übernehmen.

Die Telekom betont, dass dieser Datentarif ausschließlich für Bildungsinhalte nutzbar sein solle, die von den Schulträgern ausgewählt werden. Auch Vodafone erklärt auf Anfrage, dass der Konzern mit der Politik in Gesprächen sei und an passenden Angeboten arbeite. Zu den Details dieser Bildungstarife will sich aber keiner der beiden Konzerne äußern, und das obwohl der Start des Telekom-Tarifs bereits für Mitte September geplant ist. Die Schweigsamkeit könnte auch daran liegen, dass sich rund um den begrenzten Datentarif viele rechtliche Fragen auftun – von Netzneutralität bis hin zum Datenschutz.

Klar ist: Ein Datentarif, der nur den Zugang zu bestimmten Bildungsangeboten ermöglicht, ist nicht geeignet, das erklärte Ziel von Bund und Ländern zu erreichen, "Schülern zu Hause einen bezahlbaren Zugang zum Internet zu ermöglichen". Internetzugang heißt Zugang zum gesamten Internet, nicht zu einer Handvoll Bildungsangeboten, die der Schulträger gezielt ausgewählt hat. Das Erlernen von Medienkompetenz, wozu auch die Fähigkeit gehört, selbständig verlässliche Informationen zu finden und zu überprüfen, ist kaum möglich, wenn die Recherche von vornherein auf wenige Websites beschränkt wird.

Auch lässt sich das Internet nicht eindeutig in Bildungsangebote und Unterhaltungsangebote unterteilen, wie die Telekom es suggeriert. Auf YouTube etwa finden sich neben jeder Menge Unterhaltung auch unzählige hochwertige Bildungsinhalte, die beispielsweise Grundlagen der Mathematik oft zielguppengerechter vermitteln als so manches Schulbuch. Schüler*innen, die zwar ihre Hausaufgaben herunterladen und dem Unterricht per Livestream folgen können, aber ansonsten von einer eigenständigen Internetrecherche abgehalten werden, haben also keineswegs vergleichbare Voraussetzungen für die Online-Bildung.

Auf Anfrage bleibt die Telekom die Antwort schuldig, wie die geplante Beschränkung des Tarifs auf Bildungsinhalte technisch sichergestellt werden soll. Dabei ist diese Frage für die rechtliche Einordnung des Angebots von großer Bedeutung.