FDP: Bedürftige Schüler sollen digitale Endgeräte bekommen

Bedürftige Kinder sollen in der Bildung nicht benachteiligt werden. Die FDP will deshalb digitale Endgeräte im Sozialgesetzbuch als Lernmittel festschreiben.

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FDP: Alle Schüler sollen digitale Endgeräte bekommen

(Bild: Ivan_Karpov/Shutterstock)

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Alle Schüler sollen nach dem Willen der FDP digitale Endgeräte erhalten. "Digitale Endgeräte und Zugang zum Internet müssen uneingeschränkt für alle Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen", sagte Fraktionsvize Katja Suding dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). In einem ersten Schritt müssten digitale Endgeräte im Sozialgesetzbuch gleichwertig zu Schulbüchern als Lernmitteln verankert werden. "So sichern wir auch Kindern aus bedürftigen Familien Zugang zu digitalem Unterricht", sagte Suding und betonte, dass nur so Chancengleichheit gewährleistet werden könne.

Die Coronavirus-Pandemie mit ihren Schulschließungen habe gezeigt, wie wichtig digitaler Unterricht sein kann. Der Staat muss dann auch in der Lage sein, seine Pflicht zu erfüllen und Schulunterricht durchzuführen. Das bedeutet auch, dass der Unterricht digital durchgeführt wird, heißt es in dem Positionspapier "Bildung 2030" der FDP-Bundestagsfraktion, das bei der Fraktionsklausur am Donnerstag beschlossen werden soll und dem RND vorliegt. Langfristig müssten digitale Lernmittel deshalb gleichwertig zu Schulbüchern anerkannt werden, heißt es weiter.

Insgesamt geht der FDP die Umsetzung des Digitalpaktes zu langsam. “Bund und Länder sollten gemeinsam eine Deutsche Lehrerakademie einrichten, die deutschlandweit Lehrerfortbildungen entwickelt und anbietet, die auf neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren”, zitiert das RND aus dem FDP-Papier.

Die Coronavirus-Pandemie habe gezeigt, dass der Bildungsföderalismus überfordert sei. Die Kultusminister hätten sich in der Krise nicht auf ein gemeinsames Handeln einigen können. Das könnte durch eine Änderung des Grundgesetzes verhindert werden: Dort soll ein Kooperationsgebot in Bildungsfragen verankert werden, dass die Länder dazu verpflichtet, gemeinsam mit dem Bund zu handeln. Bisher gebe es Kooperationsverbot, weil Bildung ausschließlich Ländersache ist. (mit Material der dpa) / (olb)