Recht: Wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter ins Homeoffice schickt

Viele Arbeitnehmer begrüßen die Möglichkeit, von daheim zu arbeiten. Mancher hat jedoch Probleme mit aufgezwungenem heimischem Exil.

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Recht: Wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter ins Homeoffice schickt
Lesezeit: 8 Min.
Von
  • Harald Büring
Inhaltsverzeichnis

Nicht in jedem Fall ist das Kommando "Ab ins Homeoffice!" willkommen. Mancherorts sind Wohnverhältnisse beengt, Mitbewohner lassen keine Ruhe aufkommen und vielleicht mangelt es auch an Netzbandbreite. Auf jeden Fall kann es gute Gründe für Arbeitnehmer geben, sich einer angeordneten Verlegung ihrer Arbeit vom gewohnten Büro an den heimischen PC zu widersetzen.

Schon lange vor der Corona-Krise hat es solche Fälle gegeben. So sah sich etwa ein Entwicklungsingenieur, der bei einem Unternehmen in Berlin arbeitete, in eine Zwangslage gebracht: Im Zuge einer Umstrukturierung und Betriebsschließung bot sein Arbeitgeber ihm eine Beschäftigung bei einer Tochtergesellschaft in Ulm an. Das wäre für ihn mit einer zweijährigen Telearbeit von zu Hause verbunden gewesen. Er lehnte dieses Angebot ab, was wiederum der Arbeitgeber nicht akzeptierte. Er wies den Entwicklungsingenieur an, dass er ungeachtet seines Protests an Trainingsmaßnahmen und Teambesprechungen zur Vorbereitung seiner künftigen Heimtätigkeit teilnehmen sollte. Darüber hinaus sollte er Berichte schreiben. Nachdem der Mann sich dem verweigerte, mahnte der Arbeitgeber ihn ab und kündigte ihm fristlos.

Der Entwicklungsingenieur klagte gegen die Kündigung. Nachdem das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin seiner Klage stattgegeben hatte, legte der Arbeitgeber Berufung ein – jedoch ohne Erfolg: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg stellte im November 2018 klar, dass die fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung rechtswidrig war .

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