Normenkontrollrat: von E-Government-Offensive ist "nicht viel zu sehen"

Seit 2017 arbeiten Bund und Länder am großen Wurf in Sachen E-Government. Doch bis heute fehle ein flächendeckend verfügbares Ergebnis, kritisieren Experten.

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Normenkontrollrat: von E-Government-Offensive ist "nicht viel zu sehen"

Bei der Digitalisierung der Verwaltung müssen viele Akteure an einem Strang ziehen.

(Bild: Normenkonrollrat / Hannes Kühn)

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Die vor drei Jahren gestartete Offensive zur Digitalisierung der deutschen Verwaltung hat bislang kaum zu spürbaren Fortschritten geführt. Zu diesem Fazit kommt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seiner aktuellen Analyse zum Stand des Online-Zugangsgesetzes (OZG). Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 knapp 600 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Noch sei davon aber "nicht viel zu sehen", kritisiert der NKR.

Der NKR soll die Bundesregierung beim Bürokratieabbau unterstützen und überwacht seit Jahren die Fortschritte beim E-Government. Laut seinem neuen Bericht befindet sich die überwiegende Zahl der OZG-Leistungen in der "Konzeptions- und Erstimplementierungsphase". Gut 40 Leistungen seien zwar gesetzeskonform digitalisiert, jedoch nur örtlich begrenzt nutzbar. "Bisher ist keine föderale Online-Leistung bekannt, die bereits flächendeckend zur Verfügung steht."

Das OZG enthält keinen Rechtsanspruch für Bürger, sodass Bund und Länder keine Konsequenzen fürchten müssen, wenn sie ihr selbst gestecktes Ziel verfehlen. Die Single-Digital-Gateway-Verordnung der EU beinhaltet jedoch einen solchen Anspruch. Sie muss bis Ende 2023 umgesetzt werden. "Gelingt das nicht, könnten Bürger ihr Recht auf eine Onlineverwaltung womöglich gerichtlich einklagen oder die EU-Kommission könnte ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten", warnt der NKR in seinem Bericht.

Darüber hinaus kritisieren die Experten die Art und Weise der OZG-Umsetzung. Es reiche nicht aus, analoge Verfahren einfach Eins zu Eins zu "elektrifizieren". Die komplexen Anträge müssten auch durch Gesetzesänderungen vereinfacht werden. Dazu scheine die Bundesregierung jedoch nur "sehr begrenzt" bereit. Von rund 40 Rechtsänderungswünschen seien nur wenige tatsächlich umgesetzt worden.

Als positives Beispiel nennt der NKR die Entscheidung des Bayerischen Verkehrsministeriums, in Corona-Zeiten die Online-Anmeldung von Kfz mit Nutzername und Passwort zu ermöglichen, statt den elektronischen Personalausweis zu verlangen. "Im Ergebnis stieg die Nutzung der Kfz-Onlineservices in Bayern um das Neunzehnfache." Solche Ausnahmen sollten zur Regel werden, meint der NKR.

Im Bericht steckt aber auch Lob für Politik und Verwaltung. Bund, Länder und Kommunen hätten sich mit großem Einsatz an die Arbeit gemacht. Der Bund zeige durch die Bereitstellung von über 3 Milliarden Euro zusätzlicher Mittel im Corona-Konjunkturpaket "einen klaren Umsetzungswillen".

(cwo)