US-Regierung möchte Webhoster und User häufiger haftbar machen

Eine Gesetzesvorlage der US-Regierung soll Hoster juristisch angreifbarer machen. Kollateralschäden wären Bonzenprivilegien und Kommentarfreiheit.

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US-Regierung möchte Webhoster und User häufiger haftbar machen

US-Präsident Donald J. Trump und sein Justizminister William Barr im May 2019

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Inhaltsverzeichnis

US-Provider und -Nutzer haften nur bedingt für rechtswidrige Inhalte, die über ihre Systeme von Dritten verbreitet werden. US-Präsident Donald Trump möchte die Haftung deutlich ausweiten. Eine entsprechende Regierungsvorlage ist am Mittwoch an das US-Parlament ergangen. Sie würde die Haftungsbefreiung aushöhlen und Dritte, die unerwünschte Inhalte nur kommentieren, ebenso haftbar machen wie die eigentlichen Verbreiter. Absurde Nebenwirkung: Bonzenprivilegien, wie Twitter sie Trump einräumt, würden wohl abgeschafft.

Die gegenwärtige Haftungsregelung ist als Section 230 bekannt und wurde 1996 als Teil des Communications Decency Act eingeführt, der eigentlich die Übermittlung von Pornographie an Minderjährige verbieten sollte. Dieser Teil wurde als verfassungswidrig aufgehoben, die Section 230 blieb. 2017 wurde die Haftungsbefreiung für die Bewerbung von Prostitution abgeschafft, was Webseiten wie Backpage.com den Gar aus gemacht hat – damals erklärtes Ziel der nunmehrigen Vizepräsidentenkandidatin Kamala Harris.

In Zusammenhang mit Sozialen Netzwerken läuft seit einigen Jahren eine neue Debatte über Section 230. Insbesondere Republikaner und noch weiter rechts Stehende behaupten, von den Betreibern sozialer Netzwerke benachteiligt zu werden. Neue Gesetze sollem diesem empfundenen Übelstand abhelfen.

Dieses Jahr sind bereits mehrere Anträge auf Novellierung eingebracht worden. Im Mai markierte Twitter einen Tweet des US-Präsidenten als irreführend, was diesen wütend machte. Trump setzte Behörden auf Twitter, Google und Facebook an. Seinem Justizminister erlegte er unter anderem auf, eine Gesetzesnovelle auszuarbeiten. Diese liegt seit Mittwoch vor.

Gegen zivilrechtliche Klagen des Bundes aufgrund von Bundesrecht sollen Provider und Nutzer überhaupt keine Immunität mehr genießen. Das stellt eine erhebliche Aushöhlung dar. Denn wenn die Regierung möchte, kann sie auch für Dritte zu Gericht gehen. Geht es um Stalking, Missbrauch Minderjähriger oder terrorismusfreundliche Inhalte soll es auch bei Anklagen des Bundes sowie Anklagen und Klagen anderer keine Immunität mehr geben.

Umgekehrt wird eingeschränkt, was Betreiber oder Nutzer löschen dürfen. Bislang war die Aufzählung demonstrativ: Was obszön, unanständig, lasziv, schmutzig, exzessiv gewalttätig, belästigend oder "sonst unerwünscht" war, durften Provider und Nutzer löschen oder beschränkt zugänglich machen, ohne für die Löschung oder Einschränkung zu haften. Die Vorlage gewährt das Recht nur noch für erschöpfend aufgezählte Gründe: Obszön, unanständig, lasziv, schmutzig, exzessiv gewalttätig, Terrorismus oder gewalttätigen Extremismus fördernd, belästigend, selbstverletzungsfördernd oder rechtswidrig.

Das schränkte die Handhabe von Moderatoren enorm ein. Auch die Haftungsbefreiung bei Bereitstellung technischer Mittel für Zugangsbeschränkungen für andere als die aufgezählten Inhaltsarten soll wegfallen.

Etwaig verbleibende Haftungsbefreiungen, werden in weiteren Fällen eingeschränkt:

  • Wenn der Betreiber oder Nutzer Grund zur Annahme hatte, dass ein Dritter Illegales Uploaden würde – das könnte auf eine vorauseilende Zensur hinauslaufen, beispielsweise durch verpflichtende Sperren bei früheren Rechtsverletzungen eines Users.
  • Wenn der Provider oder User von rechtswidrigen Inhalten Kenntnis hat und sie nicht sofort löscht und nicht umgehend Anzeige erstattet und nicht alle Beweise für mindestens ein Jahr sichert – das könnte auf eine Pflicht zur Führung umfangreicher Logdateien und eine weitere disloziierte Vorratsdatenspeicherung hinauslaufen.
  • Wenn eine rechtskräftige Anordnung eines US-Gerichts zur Löschung oder Sperre von Inhalten missachtet wird.
  • Wenn ein Betreiber keinen kostenfreien und leicht zugänglichen Mechanismus zur Entgegennahme von Hinweisen auf verleumderische oder rechtswidrige Inhalte oder Unterfangen betreibt [–] unabhängig davon, ob jemand versucht hat, den Betreiber auf den gegenständlichen Inhalt aufmerksam zu machen.

Bleibt nach all dem noch eine Haftungsbefreiung übrig, müssen Betreiber (Information Service Provider) noch eine Reihe von Auflagen erfüllen, um auf die Haftungsbefreiung hoffen zu dürfen:

  • Sie müssen Nutzungsbedingungen veröffentlichen, die im Einzelnen deutlich machen, welche Kriterien bei der Moderation angelegt werden. Damit wird Allgemeinklauseln, die zur Löschung unvorhergesehener Grauslichkeiten genutzt werden, der Kampf angesagt.
  • Sie müssen bei der Moderation diese Regeln dann auch durchgehend anwenden – und zusätzlich alle anderen öffentlichen Aussagen, die der Betreiber gemacht hat, beachten.
  • Sie müssen gleichartige Inhalte stets gleich behandeln. Nimmt man das ernst, wäre der Bonzen-Paragraph in Twitters Regelwerk hinfällig. Es ist aber genau dieser Bonzen-Paragraph, der Trump Twitterei ermöglicht, für die normale User längst gesperrt wurden.
  • Und sie müssen Betroffenen genau und zeitnah erklären, warum der Zugriff auf ihre Uploads eingeschränkt oder gesperrt wurde. Zudem müssen die Betroffenen sinnvoll Gelegenheit erhalten, sich zu äußern. Dabei gibt es Ausnahmen: Wenn Polizei oder Geheimdienst dem Betreiber anderes auftragen, oder wenn der Betreiber davon ausgehen kann, dass das gesperrte Material "mit Terrorismus oder kriminellen Aktivitäten in Zusammenhang steht". Auf Spammer und andere nicht-kriminelle Serienbelästiger hat die Regierung vergessen. Ihnen muss der Moderator jedes mal genau erklären, warum ihr Müll gelöscht wurde, und er muss sich ihren Gegenäußerungen inhaltlich widmen.

Die Definition, wer ein Inhalteanbieter (Information Content Provider) ist, soll drastisch ausgeweitet werden: Verantwortlich oder mitverantwortlich sollen in Zukunft nicht nur jene sein, die Äußerungen tätigen oder dazu unterstützend oder substanziell beitragen, sondern auch jeder, der zu Äußerungen auffordert, sie finanziert, modifiziert oder auch bloß kommentiert. Das wäre ein deutlicher Eingriff in die Pressefreiheit und das Recht auf freie Rede.

Wird die Vorlage so verabschiedet, müssen sich nicht nur große Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter, Bibliotheken und Bildungseinrichtungen die Zugriff auf Onlinedienste anbieten, sowie kleine Betreiber von Servern warm anziehen, sondern auch Normalbürger, die auf ihrem Blog eine Kommentarmöglichkeit einräumen.

(ds)