Urteil: Versicherung muss nach unbefugtem Pkw-Öffnen per Funksignal nicht zahlen

Das Amtsgericht München urteilte, dass ein Mann kein Geld für einen aus seinem Auto gestohlenen Koffer bekommt: beim Keyless-Go-System sei kein Aufbruch nötig.

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Urteil: Versicherung muss nach Pkw-Öffnen per Funksignal nicht zahlen

Keyless-Go-Systeme gelten schon lange als unsicher.

(Bild: ÖAMTC)

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Ein Pkw-Halter hat keinen Anspruch auf Schadenersatz bei einem Diebstahl aus seinem Auto, wenn dieses per Keyless-Go-System über Funk ver- und entriegelt und darüber ohne Gewalteinsatz unbefugt geöffnet werden kann. Das Versicherungsunternehmen muss nicht zahlen, wenn die Hausratsversicherung lediglich bei einem "Aufbrechen" des Fahrzeugs greift. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 12. März (Az. 274 C 7752/19) ist jetzt rechtskräftig, nachdem das Landgericht die Berufung dagegen Ende September zurückgewiesen hatte.

Der Kläger hatte von einem Münchner Versicherungsunternehmen 3314,72 Euro für einen aus dem Pkw entwendeten Koffer verlangt. Der Pilot hatte das Auto Ende 2018 in Frankfurt im Bahnhofsviertel abgestellt und für fünf Minuten verlassen.

In dieser Zeit klaute ein unbekannter Täter einen Reise- und einen Pilotenkoffer. An dem Pkw befanden sich aber keine Aufbruchspuren. Der Bestohlene verständigte umgehend die örtlich zuständige Polizeidienststelle und erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte. Teile seiner Uniform, Ausweisdokumente und Pilotenlizenz erhielt der Kläger von den Ordnungshütern zurück, nachdem diese die Überbleibsel in einer Mülltonne in unmittelbarer Nähe zum Tatort gefunden hatten.

Laut dem Vertrag über die Hausratsversicherung werden auch versicherte Sachen entschädigt, die "durch Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet" werden. Der Pilot erklärte in dem Fall, den Pkw "sicher" verschlossen habe. Wahrscheinlich habe der Täter das Schließsystem durch eine sogenannte Relay-Attacke entriegelt, indem er den Keyless-Go-Mechanismus unbefugt mit einem Funksignal überwunden habe. Der Kläger meinte, dass diese Vorgehensweise unter den Begriff "Aufbrechen" falle.

Die Versicherung vertrat laut einer Mitteilung des Amtsgerichts vom Freitag dagegen die Ansicht, dass sie für den Schaden nicht aufkommen müsse. Für einen Aufbruch sei mehr erforderlich als jedes unbefugte Öffnen. Werde ein "falscher Schlüssel" verwendet, sei der erforderliche Tatbestand gerade nicht erfüllt.

Der zuständige Richter am Amtsgericht begründete sein Urteil damit, dass nach dem allgemeinen Sprachgebrauch sowie der Definition des Duden umfasst ein Aufbrechen "die Anwendung von Gewalt". Es sei zwar nicht zwangsläufig nötig, dass dabei eine Sache beschädigt werde. Werde ein Auto aber durch ein verstärktes oder "falsches" Funksignal unbefugt geöffnet, falle dies nicht unter ein entsprechendes Vorgehen.

Für die Kosten- und Risikokalkulation der Beklagten ist es laut dem Richterspruch zwangsläufig erforderlich, dass der Versicherungsumfang und die damit verknüpften Risiken klar abgegrenzt sind. Es könnten nicht einfach später zusätzliche versicherte Gefahren durch eigene Interpretation entgegen eines eindeutigen Wortlauts in den Vertrag aufgenommen werden.

Für das Gericht spricht auch der Aspekt der Nachprüfbarkeit des Vorfalls durch die Versicherung dafür, ein unbefugtes Öffnen anders zu behandeln als einen Aufbruch. Bei dem versicherten gewaltsamen Aufbrechen dürften in der Regel Spuren hinterlassen werden. Ein Funk-Hack könnte dagegen nur deutlich unsicherer anhand der Angaben des Versicherungsnehmers und gegebenenfalls Zeugen von einem "schlichten Vergessen des Absperrens" abgegrenzt werden. So entstünde auch eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr.

Das Keyless-Go-System gilt unter Experten seit Längerem als unsicher. ADAC-Prüfer konnten in Tests mit etwa 300 Fahrzeugmodellen fast immer die Sperre überwinden. Als Schwachstelle gilt unter anderem der Funkeinheitscode der Autoschlüssel, mit dem sich Öffnungs- und Schließchiffren oft nicht einmal unterscheiden lassen.

Dazu kommt, dass das Signal häufig dauerhaft gesendet wird. Angreifer können so alle aktiven Funkcodes vom Auto und vom Schlüssel mit einem eigenen Sender schier beliebig verlängern. Die Signale lassen sich auch durch Wände hindurch abfangen und bis zu 400 Meter weit übertragen. Die Polizei Niedersachsen gibt in einem Video Tipps, wie sich Betroffene angesichts der "Technik mit Tücken" schützen können. Glück im Unglück für den bestohlenen Flugzeugführer: Sein Arbeitgeber ersetzte den Pilotenkoffer zusammen mit dazu gehörenden Geräten sowie die Uniform.

(olb)