Medienstaatsvertrag: Länder wollen mehr Barrierefreiheit in Medien

Die Barrierefreiheit wird noch nicht bei allen wichtigen Verlautbarungen erfüllt. Das soll der neue Medienstaatsvertrag besser regeln.

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barrierefreie Pressekonferenz

Eine barrierefreie Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel

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Für Menschen mit einer Behinderung sollen Medieninhalte nach dem Willen der Bundesländer besser zugänglich werden. Die Länder streben daher bereits eine erste Änderung des im April unterzeichneten neuen Medienstaatsvertrags an, der Regeln für den Rundfunk und Online-Plattformen in Deutschland festlegt. Er tritt in Kraft, wenn die Abstimmungen in den Landtagen erfolgt sind. Es braucht Einstimmigkeit, damit der Staatsvertrag in Kraft treten kann.

Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung Bremens hat bereits eine Weiterentwicklung des Medienstaatsvertrags erarbeitet. Darin nehmen wir ganz wichtige Anliegen auf, wie Barrierefreiheit in den Medien praktisch umgesetzt werden kann."

Erstmals solle es eine Definition für barrierefreie Medienangebote geben. Berichtspflichten sollen weiter konkretisiert werden. Raab betonte gegenüber der dpa: "Es soll weiterhin Regelungen zur Barrierefreiheit von Verlautbarungen geben. Das sehen wir auch zunehmend in der Pandemie-Zeit: Schon jetzt sind überall Gebärdendolmetscher bei den wichtigen Pressekonferenzen dabei. Das ist eine Neuerung, für die wir uns sehr eingesetzt haben."

In der jüngsten Sitzung der Rundfunkkommission der Länder seien erste Vorschläge der Arbeitsgruppe beraten worden. Nun gehe das Ganze in eine öffentliche Anhörung. Raab kündigte an: "Anschließend wollen wir schnell einen Staatsvertragsentwurf erarbeiten und diesen der Ministerpräsidentenkonferenz im nächsten Jahr vorlegen."

Betroffene schildern immer wieder, dass wichtige Pressekonferenzen auf Bundes- und Landesebene nicht durchgängig mit Gebärdendolmetscher:innen begleitet werden. Zugleich machen sie darauf aufmerksam, dass TV-Sender barrierefreie Angebote der Bundesregierung nicht immer mit übernehmen.

Medienpolitik ist Ländersache, allerdings koordiniert Rheinland-Pfalz traditionell die Rundfunkangelegenheiten. In Mainz sitzt unter anderem die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), die Empfehlungen für den Rundfunkbeitrag ausspricht. Auch das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) hat dort – mit seinen Mainzelmännchen – seinen Sitz.

Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk in Deutschland festlegt. Er gilt dann auch für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren. Auch bei der Einschätzung der Medienkonzentration will der Medienstaatsvertrag den Fokus erweitern. Man könne die "Vielfaltskontrolle und Konzentrationskontrolle nicht mehr allein am Fernsehkonsum festmachen" erklärte etwa Siegfried Schneider von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien.

(kbe)