Scheuer: Deutschland soll erster Staat mit Autos ohne Fahrer im Alltag werden

Mitte 2021 soll ein neues Gesetz zum autonomen Fahren beschlossen sein. Der Bundesverkehrsminister will Deutschland damit technologisch vorreiten lassen.

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Bundesverkehrsminister looking at Technik fürs autonome Fahren.

(Bild: VW)

Lesezeit: 2 Min.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer verfolgt das Ziel, dass in weniger als zwei Jahren "Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb" kommen. Deutschland soll der erste Staat weltweit werden, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt, heißt es in einer Mitteilung.

Damit will das Ministerium offenbar die Öffentlichkeit auf den neuesten Stand für ein Unterfangen bringen, das Anfang Oktober bekannt wurde. Unklar ist, wie das Ministerium den seinerzeit geäußerten Bedenken des Bundesverbands Digitale Wirtschaft begegnet, ob und wie weit der Betriebsführer eines autonomen Autos anderweitige Aktivitäten vornehmen darf.

Seit 21. Juni 2017 gilt in Deutschland das Gesetz zum automatisierten Fahren, durch das Systeme der Autonomiestufe 3 Fahraufgaben unter bestimmten Voraussetzungen die Kontrolle übernehmen dürfen. Dabei ist weiterhin ein Fahrer notwendig. Nun will das Ministerium laut Mitteilung den Rechtsrahmen schaffen, damit bundesweit vollautonome Kraftfahrzeuge der Stufe 5 fahren dürfen – allerdings nur in bestimmten Bereichen im öffentlichen Straßenverkehr. Bislang dürfen autonome Autos im öffentlichen Verkehr nur auf digitalen Testfeldern wie auf der A9 betrieben werden.

Zu den "bestimmten Bereichen" zählt das Verkehrsministerium Shuttle-Verkehre, "People-Mover", Hub2Hub-Verkehre, nachfrageorientierte Angebote in Randzeiten, Beförderung von Personen und/ oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile und "Dual Mode Fahrzeuge" wie zum Beispiel beim Automated Valet Parking (AVP).

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In dem Gesetz werden technische Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen geregelt sowie Prüf- und Zulassungsverfahren für das Kraftfahrt-Bundesamt. Geklärt werden sollen auch die Pflichten derjenigen, die autonome Autos betreiben, und wie die Daten verarbeitet werden, die beim autonomen Fahren anfallen. "Schlafende Funktionen", die bereits in Autos für autonomes Fahren vorgesehen sind, sollen nachträglich aktiviert werden können.

Derzeit wird das Gesetz in den betroffenen Resorts abgestimmt, danach geht der Entwurf in die Länder- und Verbändeanhörung. Ziel ist es, dass es bis Mitte 2021 beschlossen wird.

(anw)