Partnerbörsen: Rechtliche Haken in den Geschäftsbedingungen

Beim Geschäft hinter den Online-Partnervermittlungen geht es ganz nüchtern um Geld. Dafür machen die Plattformen teils fragwürdige Vertragsbedingungen geltend.

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(Bild: Thorsten Hübner)

Lesezeit: 14 Min.
Von
  • Niklas Mühleis
Inhaltsverzeichnis

Rechtlich betrachtet läuft die Anmeldung bei einer Onlinepartnervermittlung trotz aller schönen Begrüßungsworte und in warmen Farben abgebildeter Lächel-Models auf nichts weiter als einen schnöden Vertragsschluss hinaus. In diesen Vertrag werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der betreffenden Plattform wirksam einbezogen. Es lohnt sich daher, diesen Texten Aufmerksamkeit zu widmen, auch wenn sie anstrengend zu lesen sind. Dass Partnervermittlungen dort gelegentlich schwer Verdauliches unterbringen, konnten wir bereitsim Jahr 2016 feststellen.

Alle vier betrachteten Plattformen – eDarling, ElitePartner, LemonSwan und Parship – stellen bereits in den ersten Absätzen ihrer AGB klar, dass sie einem Kunden weder die Vermittlung einer Partnerschaft noch die einer Ehe schulden. Sie verstehen sich vielmehr als reine Dienste zur Darstellung der eigenen Person und zur Kontaktaufnahme mit anderen Kunden. Unter diese Beschreibung könnte eigentlich auch jedes kostenlos nutzbare soziale Netzwerk fallen. Das, worauf Kunden bei Partnervermittlungen hoffen, liegt jenseits von dem, was die Dienstbeschreibung zusichert.

Aus Sicht der Portale ist diese Beschränkung äußerst sinnvoll. Eine Erfolgsgarantie möchte bei einem so komplizierten und vielschichtigen Vorgang wie der Partnervermittlung schlichtweg niemand geben. Die Schwierigkeit beginnt schon damit, wie man den Erfolg definieren und wann man ihn messen soll: nach dem dritten Treffen? Nach einer Beziehungsdauer von vier Wochen? Oder erst nach einigen Jahren Ehe? Jedenfalls haben Kunden bei ausbleibendem Liebesglück keine rechtliche Handhabe, Geld zurückzuerhalten.

Weder der "Testsieger"-Claim noch die Befragungs-Zahlenspielereien können darüber hinwegtäuschen, dass die Plattform keinerlei Erfolgsgarantie bei der Partnervermittlung übernimmt.

eDarling wird bei der Zweckbestimmung wenigstens ein bisschen konkreter als die übrigen und geht immerhin so weit, sich selbst als Onlinedienst für das Treffen alleinstehender Erwachsener zu definieren. Von einer Erfolgsgarantie für das Zustandekommen geeigneter Kontakte ist allerdings auch diese Formulierung weit entfernt.

Online-Partnerbörsen und deren rechtliche Fallstricke

Schwerpunktmäßig befassen sich die AGB aller vier Vermittlungsportale damit, wer wann wie viel Geld für was zu zahlen hat und unter welchen Umständen wie viel zurückerstattet werden soll. Alle vier Angebote haben dabei gemeinsam, dass sie sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Angebote vorhalten. Kostenfrei ist stets der Persönlichkeitstest einschließlich der Aufstellung des Profils.

Bei ElitePartner ist das Antworten auf Nachrichten von Teilnehmern noch kostenlos. Hier werden Nutzer dann zur Kasse gebeten, wenn sie von sich aus andere anschreiben möchten. Bei LemonSwan hingegen ist nur das Unterbreiten von Partnervorschlägen kostenlos. Sämtliche Kontaktmöglichkeiten gehören bereits zu den kostenpflichtigen Services. Parship bietet sparsamen Kontaktwilligen immerhin die Möglichkeit, kostenfrei symbolische Standards wie ein Lächeln oder ein Like zu versenden. Wer jedoch mit selbst geschriebenen Texten auf Partnersuche gehen möchte oder gar die Fotos der vorgeschlagenen Teilnehmer unverpixelt sehen will, muss auch hier in die Tasche greifen. Bei eDarling sprechen die AGB lediglich von einzeln buchbaren Leistungen. Was genau kostenfrei und was kostenpflichtig ist, bleibt an dieser Stelle unklar und wird erst nach der Anmeldung im Portal erklärt.