Bundestag: Temporär eingeführte Anti-Terror-Befugnisse gelten dauerhaft

Das Parlament hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem auf Zeit eingeführte Kompetenzen der Geheimdienste zur Terrorbekämpfung entfristet werden.

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(Bild: Scharfsinn/Shutterstock.com)

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Die aktuellen Herausforderungen "insbesondere im Bereich des internationalen Terrorismus und des Rechtsterrorismus" erfordern es laut dem Bundestag, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zunächst befristet eingeführten Anti-Terror-Befugnisse der Geheimdienste zu "verstetigen". Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie mit den Stimmen der AfD hat das Parlament daher am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Koalition befürwortet, mit dem die bereits mehrfach verlängerten Kompetenzen endgültig entfristet werden.

Ziel sei es, "die Aufklärung schwerer Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat und die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gewährleisten", begründete Schwarz-Rot die Initiative. Die bisher temporär gültigen Regeln sind im Bundesverfassungsschutzgesetz verankert. Sie gelten nicht nur für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), sondern auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD).

Dabei handelt es sich vor allem um Auskunftspflichten von Unternehmen der Branchen Luftverkehr, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Telemedien "zur Netzwerkaufklärung" aus dem Terrorismusbekämpfungsgesetz. Umfasst sind auch Regeln zum Einsatz des IMSI-Catchers, um genutzte Mobiltelefonnummern feststellen zu können, sowie "zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem zur Nachverfolgung internationaler Bezüge". Der "praktische Bedarf" für diese Befugnisse und "ihr angemessener Einsatz" sei "in wiederholten Evaluierungen bestätigt worden".

Laut den aktuellen Zahlen des Parlamentarischen Kontrollgremiums haben die Geheimdienste 2018 auf Basis dieser Kompetenzen mehr Daten abgefragt als im Vorjahr. Sie verlangten insgesamt 78 mal Auskunft insbesondere von Telekommunikations- und Telediensteanbietern sowie Finanzhäusern. In 32 Fällen brachten die Sicherheitsbehörden den IMSI-Catcher in Stellung, was einem Allzeithoch entsprach.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wollte die Entfristung ursprünglich mit der geplanten Reform des Verfassungsschutzrechts verknüpfen, mit der die Geheimdienste über Staatstrojaner etwa Chats via Messenger abhören dürfen sollen. Da sich dieses Vorhaben verzögerte und die Anti-Terror-Befugnisse am 10. Januar auszulaufen drohten, koppelte die Koalition die Entfristung aus und zog sie vor.

Sachverständige hatten am Montag bei einer parlamentarischen Anhörung schwerwiegende Bedenken gegen die Initiative vorgebracht. Sie verwiesen auf zwischenzeitlich ergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wonach mehrere der nun festgeschriebenen Bestimmungen unvereinbar mit dem Grundgesetz seien. Vor allem Vorschriften zur Datenweitergabe an Strafverfolger seien verfassungsrechtlich "nicht zu halten", betonte der Mainzer Staatsrechtler Matthias Bäcker.

Das derzeitige Recht der Geheimdienste sei insgesamt ein "Trümmerhaufen", beklagte der Kölner Anwalt Nikolaos Gazeas. Ulrich Kelber appellierte an das Parlament, die vom Bundesverfassungsgericht an es gerichtete Aufgabe zur Novelle von Spionagebefugnissen komplett zu erledigen, "statt über die Entfristung einzelner Normen zu diskutieren". Elke Steven vom Verein Digitale Gesellschaft forderte, zunächst eine "Überwachungsgesamtrechnung" und eine "Freiheitsbestandsanalyse" durchzuführen.

Die Humanistische Union kritisierte am Mittwoch: "Das Bundesinnenministerium evaluiert sich selbst." Gesetze, deren Tauglichkeit nicht wirklich bewiesen worden sei, würden trotz verfassungsrechtlicher Bedenken zur unbefristeten Norm.

Benjamin Strasser (FDP) rieb sich bei der abschließenden Debatte im Plenum die Augen, wieso die Koalition den Tagesordnungspunkt nach der Anhörung nicht abgesetzt habe. Schwarz-Rot fahre damit "voll gegen die Wand". Es gebe keine unabhängige Evaluation, sondern nur einen "Wunschzettel von Nachrichtendiensten".

Das Trennungsverbot von Polizei und Geheimdiensten werde unterlaufen, monierte Ulla Jelpke. Es gebe "keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit dieser Gesetze". Es dürfe keine "Ewigkeitsgarantie" für die Spionagebefugnisse geben. Von der Koalition sei "kein Änderungsantrag, nichts" gekommen, es werde immer nur draufgesattelt, kritisierte Konstantin von Notz. Seit über 20 Jahren existierten die rot-grünen Gesetze, aber kein einziges Mal habe die Exekutive sie unabhängig überprüfen lassen.

Das Paket habe dazu beigetragen, neun Anschläge zu verhindern, hielt Christoph Bernstiel (CDU) dagegen. Die Opposition sollte nicht den Datenschutz hochhalten, sondern das Leben der Bürger. Uli Grötsch (SPD) bezeichnete die Befugnisse angesichts der jüngsten islamistischen Terrorattacken in Wien und Nizza als unverzichtbar. Es gebe zwar noch Anpassungsbedarf, der mit dem Koalitionspartner derzeit aber nicht mehr zu bewältigen sei. Die Gesetze könnte der Bundestag mit einer anderen Mehrheit auch wieder abschaffen.

(mho)