TKG-Novelle: Bundesregierung drängt mit unfertigem Entwurf zur Eile

Berlin macht Tempo: Das neue Telekommunikationsgesetz ist im Kabinett immer noch umstritten, trotzdem sollen Länder und Verbände kurzfristig Stellung nehmen.

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Werkzeugkoffer eines Telekommunikationstechnikers auf einem offenen Kabelverzweigergehäuse der Deutschen Telekom.

Die TKG-Novelle ist "work in progress".

(Bild: heise online/vbr)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Die Bundesregierung hat Bundesländern und Branchenvertretern den noch nicht fertigen Entwurf der geplanten Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Kommentierung übersandt. Das Kabinett konnte sich demnach bei den strittigen Themen wie Vertragslaufzeiten für Verbrauchertarife und dem Nebenkostenprivileg noch nicht einigen und stellt weitere Änderungen in Aussicht. Dennoch drängt die Bundesregierung auf eine rasche Kommentierung und setzt dafür eine Frist von zwei Wochen.

"Zu mehreren Themen wurde innerhalb der Bundesregierung noch keine Einigkeit erzielt und besteht noch deutlicher Diskussions- und Anpassungsbedarf", heißt es in dem Begleitschreiben an Länder, Kommunen und Verbände, das heise online vorliegt. "Es ist daher davon auszugehen, dass im Laufe der Ressortabstimmung – gegebenenfalls auch deutliche – materielle Veränderungen am Gesetzentwurf auch in bisher nicht adressierten Teilen erfolgen."

Zu den Streitpunkten zählt das sogenannte Nebenkostenprivileg. Wohnungsunternehmen, Hausbesitzer und Kabelnetzbetreiber können den TV-Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abrechnen. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hält das für wettbewerbshinderlich und überdies nicht mehr zeitgemäß. Auch die Telekom hatte sich für die Abschaffung ausgesprochen, wohingegen andere Netzbetreiber ein modifiziertes Nebenkostenprivileg zur Unterstützung des Glasfaserausbaus ins Spiel gebracht haben.

Ein zweiter Punkt, in dem sich die Bundesregierung bisher nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten, sind die Mindestvertragslaufzeiten für Telekommunikationsdienste. Mit der TKG-Novelle soll der Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation in deutsches Recht umgesetzt werden. Darin sind unter anderem Verbraucherrechte verankert. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will nun durchsetzen, dass Neuverträge maximal ein Jahr laufen dürfen und nicht wie bisher zwei Jahre.

Aber auch andere zentrale Vorhaben der TKG-Novelle sind noch nicht "abgestimmt", etwa der genaue Umfang des geplanten Rechts auf schnelles Internet oder die Höhe der Bußgelder, wenn Provider die zugesagten Leistungsparameter nicht einhalten. Auch auf Informations- und Transparenzpflichten von Anbietern sowie Regeln für einen Providerwechsel konnte sich das Kabinett bisher nicht einigen. Weiter besteht noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Befugnisse der Sicherheitsbehörden und des Behördenfunks.

Länder, Kommunen und Verbände haben nun zwei Wochen Zeit, einen ziemlich unfertigen Entwurf zu kommentieren, der sich im Detail noch deutlich verändern kann, wie das Ministerium einräumt. Bei den betroffenen Netzbetreibern trifft das auf Unverständnis. "Wir halten die Frist von 14 Tagen für viel zu kurz und dem Umfang und der Bedeutung des Gesetzes nicht angemessen", sagt ein Branchenvertreter gegenüber heise online und verweist auf die zu erwartenden Änderungen. "Die Branche hat schon im Frühjahr gegenüber den Ministerien gefordert, eine dem Gesetzentwurf angemessene Stellungnahmefrist einzuräumen."

Die Branche sieht noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Verkürzung der Vertragslaufzeiten lehnen sie ab und warnen vor einem Dämpfungseffekt auf den Glasfaserausbau. Den Netzbetreibern ist auch ein Dorn im Auge, dass die TKG-Novelle zum Anschub des Glasfaserausbaus auch Regulierungserleichterungen für die Telekom vorsieht, kritisiert der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Zugleich werde der Zugang zur passiven Infrastruktur der Telekom – also zum Beispiel den Kabelschächten – nicht konsequent umgesetzt.

In der vorgelegten Form drohe das TKG "den Glasfaserausbau eher zu verzögern, statt ihn – wie vorgesehen – zu beschleunigen", sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. "Denn neben einigen Verbesserungen zeichnen sich leider auch deutliche Verschlechterungen zulasten der Unternehmen und letztlich der gesamten deutschen Wirtschaft ab." Die Neuregelungen begünstigten eher die Telekom. Die Bundesregierung solle sich "bei nicht lösbaren Streitpunkten exakt an die EU-Vorgaben halten", schlägt Grützner vor. "Keinesfalls darf es im Rahmen der weiteren Beratungen zu zusätzlichen Belastungen für die Glasfaser oder 5G ausbauenden Unternehmen kommen."

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(vbr)