Bundesrat: Ja zur Aufnahme von Fingerabdrücken in den Personalausweis

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf durchgewinkt, mit dem das Einschleusen manipulierter Passbilder in Ausweisdokumente durch Morphing schwerer werden soll.

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(Bild: Bartolomiej Pietrzyk/Shutterstock.com)

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Der umstrittene Gesetzentwurf zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" kann noch dieses Jahr in Kraft treten. Der Bundesrat hat die Anfang November vom Bundestag beschlossene Initiative am Freitag bestätigt und darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Vom 2. August 2021 an werden damit – im Einklang mit einer EU-Vorschrift – bei der Beantragung eines neuen Personalausweises Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers auf dem Funkchip des Dokuments gespeichert.

Zudem dürfen künftig nur noch registrierte Fotostudios Passbilder ausschließlich digital erstellen. Sie müssen sie dann sicher an die Meldebehörde übermitteln. Dabei soll auch die Biometrietauglichkeit der Fotos geprüft werden. Eine Lichtbildaufnahme auf dem Amt wird ebenfalls möglich sein. In diesem Fall steigen die Gebühren für Pass und Personalausweis um je sechs Euro.

Die benötigte technische Ausstattung bei den Meldebehörden wird nach Regierungsschätzungen rund 171 Millionen Euro verschlingen. Ursprünglich sollten sie die Technik nur von der Bundesdruckerei beziehen dürfen. Der Bundestag setzte durch, dass auch andere Lieferanten zum Zuge kommen können. Das letzte Wort hat hier aber das Bundesinnenministerium (BMI).

Das Innenressort kann zudem mit einer Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesrat und den anderen Ministerien Details festlegen "über das Verfahren und die technischen Anforderungen für die Aufnahme, die elektronische Erfassung, die Echtheitsbewertung und die Qualitätssicherung des Lichtbilds". Auch Vorgaben für die sichere Übermittlung des Lichtbilds sowie für automatisierte Abrufe kann das BMI aufstellen.

Der ursprüngliche Entwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte vorgesehen, dass Passfotos nur noch bei der zuständigen Behörde gemacht werden dürften. Grund war die Sorge vor Bildmanipulationen und Fälschungen vor allem durch sogenanntes Morphing, wobei Bilder von mehreren Gesichtern zu einem verschmelzen. Erst nach einem Aufschrei von Fotostudios brachte Seehofer den jetzt festgeschriebenen Kompromiss ins Spiel.

Ermittler dürfen mit Inkrafttreten des Gesetzes beim Pass- oder Ausweishersteller die dort zu einer Seriennummer gespeicherten Daten etwa der ausstellenden Behörde erfragen. Der bereits rechtlich zulässige automatisierte Lichtbildabruf durch die Sicherheitsbehörden soll so auch technisch unterstützt werden. Daten zum Online-Ausweis beziehungsweise zur elektronischen Identifizierungsfunktion (eID) werden künftig bei den Meldebehörden gespeichert.

Personen, die weder männlich noch weiblich sind, können fortan ein X in die Geschlechtsangabe eintragen lassen. Damit gleicht das Gesetz die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standard-Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation an. Weiterhin umstritten ist vor allem die Aufnahme von Fingerabdrücken in den Perso. Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage moniert, dass diese anlasslose Zwangsmaßnahme den demokratischen Werten nicht entspreche.

(mho)