Bundestag: Freifunk wird jetzt doch als gemeinnützig anerkannt

Der Finanzausschuss hat den Weg dafür freigemacht, dass Freifunk-Projekte für offenes WLAN künftig speziell gefördert werden können.

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(Bild: Router für Freifunk, Jens Ohlig (CC BY 3.0))

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CDU/CSU und SPD haben sich nach langen internen Debatten dazu durchgerungen, dass künftig die Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen anerkannt werden kann. Einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Jahressteuergesetz hat der federführende Finanzausschuss am Mittwoch befürwortet. Für Freifunker wir es damit einfacher, für den Aufbau offener WLAN-Zugangspunkte Geld- oder Sachspenden einzuwerben und dafür im Gegenzug Bestätigungen fürs Finanzamt auszustellen.

Mit dem Schritt wollen die Finanzpolitiker insgesamt den Bereich der Gemeinnützigkeit ausweiten und etwa die bessere Förderung von bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement zulassen. Dies hatte Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag vereinbart. Das Plenum des Bundestags wird das Jahressteuergesetz und die damit vorgesehenen steuerlichen Begünstigungen für Freifunker kommende Woche beschließen. Eine Mehrheit dafür gilt nach der Zustimmung des Finanzausschusses als sicher. Schon am Freitag in einer Woche soll das Paket dann noch den Bundesrat passieren.

Der Digitalexperte der SPD-Fraktion, Jens Zimmermann, sprach von einem "richtigen und wichtigen Signal für das digitale zivilgesellschaftliche Engagement". Die aktuelle Corona-Krise zeige gerade, wie wichtig dieses und Zusammenhalt generell seien. Freifunk-Initiativen ermöglichten mit dem Aufbau von kostenlosen und nichtkommerziell ausgerichteten Kommunikationsnetzwerken vielen Bürgern einen Internetzugang und leisten einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Die bisherigen Hilfskonstruktionen würden nun "auf eine rechtssichere Grundlage gestellt".

Vor einem Jahr hatte der Bundestag noch mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der AfD einen Antrag der FDP zur Gemeinnützigkeit von Freifunkern abgelehnt. Die Liberalen hatten dafür geworben, da es sich bei den Initiativen um gesellschaftlich aktive Vereine, "die für ihre eigene Nachbarschaft und darüber hinaus freies Internet bereitstellen und ihr Wissen diskutieren und weitergeben".

Eine klare Zuordnung zu einem der Katalogzwecke des Paragraphs 52 der Abgabenordnung sei bislang nicht möglich gewesen, hatte es in dem Antrag geheißen. Insbesondere das soziale Engagement bei der Ausstattung von Geflüchteten- und Obdachlosenunterkünften mit Freifunk wollte die FDP gewürdigt wissen. Bundesweit einheitliche Vorgaben würden die WLAN-Projekte stärken, sie von unnötiger Bürokratie entlasten und ihr Engagement fördern.

2017 waren Anträge der Grünen und des Bundesrats, Freifunker als gemeinnützig anzuerkennen, ebenfalls im Bundestag gescheitert. Anfang 2019 hatte die Bundesregierung zwar einen eigenen Anlauf genommen, der aufgrund der gerichtlich befeuerten Debatte über die Gemeinnützigkeit etwa der Deutschen Umwelthilfe (DUH), von Attac und Campact aber lange auf Eis lag.

(axk)