TKG-Novelle: So viele Seiten, so wenig Zeit

Laut dem neuen Entwurf soll das "Nebenkostenprivileg" noch früher fallen. Beim Streit um Vertragslaufzeiten ist die Kuh vom Eis. Andere Baustellen bleiben.

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Übergabepunkt für die Kabelanlage im Haus: Bald nicht mehr mit den Nebenkosten abrechenbar?

(Bild: Unitymedia/Vodafone)

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Die Bundesregierung hat einen neuen Entwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt und will das Vorhaben offenbar noch vor Weihnachten vom Tisch haben. Das geht zu Lasten der Vertreter von Wirtschaft und Zivilgesellschaft, die nur zwei Tage Zeit bekommen, den mittlerweile mehr als 450 Seiten starken Entwurf zu kommentieren. Branchenvertreter kritisieren das Hauruck-Verfahren, mit dem noch zwei weitere große Gesetzesvorhaben durchgebracht werden sollen.

Bisher stand das Justizministerium vor allem wegen der geplanten Regelungen zu Vertragslaufzeiten auf der Bremse. Das auch für den Verbraucherschutz zuständige Ressort bestand bisher auf einer nur einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr für TK-Dienste. Jetzt gibt es einen Kompromiss: Es bleibt bei den in Deutschland üblichen zwei Jahren, Anbieter müssen aber auch Verträge mit nur einem Jahr anbieten, die nicht mehr als 25 Prozent teurer sein dürfen.

Für den Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) ist das ein zu starker Eingriff in die Vertragsfreiheit. Es sei zudem nicht im Interesse der Kunden, die sich ohnehin überwiegend für Zweijahresverträge entschieden, teilte der Verband mit. "Der Gesetzgeber sollte, auch vor dem Hintergrund der Planungssicherheit für den weiteren Glasfaserausbau an der in Deutschland bewährten Praxis bei Laufzeitverträgen festhalten", appellierte Breko-Chef Stephan Albers.

Das ebenfalls umstrittene Nebenkostenprivileg will die Bundesregierung laut dem neuen Entwurf nun noch schneller abschaffen. War im vorherigen Entwurf für Bestandsverträge noch eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen, soll das Nebenkostenprivileg nun nach zwei Jahren fallen. Bisher können Wohnungsunternehmen, Hausbesitzer und Kabelnetzbetreiber den TV-Kabelanschluss über die Mietnebenkosten abrechnen. Das Bundeswirtschaftsministerium hält das für wettbewerbshinderlich und überdies nicht mehr zeitgemäß.

Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber laufen Sturm gegen diese Pläne. Das gehe "in eine gänzlich falsche Richtung", kritisiert Andrea Huber, Chefin des Breitbandverbands ANGA. Die Abrechnung der Kosten von Hausverteilnetzen über die Miete sei auch eine Chance für den Glasfaserausbau. "Damit würde Netzbetreibern und Wohnungsunternehmen eine extrem wichtige Grundlage für die Anbindung der Wohnungen an moderne Glasfaser- und Gigabitnetze genommen. Gerade regionale Netzbetreiber sind auf langfristige Verträge zur Sicherung der Finanzierung ihrer Glasfaser-Projekte angewiesen."

Während Telekom-Chef Tim Höttges sich erst am Dienstag erneut klar für eine Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ausgesprochen hatte, verweisen andere Netzbetreiber auf großes Potenzial für den Glasfaserausbau. "Um einen echten Schub für den Glasfaserausbau zu geben, machen wir uns für eine Modernisierung der Umlagefähigkeit im Sinne einer 'Umlagefähigkeit 2.0' stark und haben dazu auch einen konkreten Vorschlag gemacht, der leider nicht berücksichtigt wurde", bedauert Breko-Chef Albers.

Im Kabinett abgestimmt ist auch der neue TKG-Entwurf nicht. Zwar ist mit den Vertragslaufzeiten eines der größten Hindernisse abgeräumt, doch dem Vernehmen nach blockieren Innenressort und Justizministerium wegen Sicherheitsfragen weiterhin. So haben die Verbände auch den neuen Entwurf mit der einschränkenden Erklärung bekommen, dass er nicht final abgestimmt ist und sich in zentralen Punkten noch ändern kann.

Mit dem TKG soll unter anderem der EU-Kodex für Telekommunikation in deutsches Recht umgesetzt werden – was eigentlich bis Ende des Jahres hätte passieren müssen. Selbst wenn sich die Bundesministerien bis dahin einigen, wird das nicht reichen. Danach sind noch der Bundestag und der Bundesrat am Zug. Deutschland wird es also nicht mehr schaffen, die EU-Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Genug Zeit hätte die Bundesregierung gehabt: Im Februar 2019 hatten die beteiligten Ministerien ihr Eckpunktepapier für die TKG-Reform vorgestellt.

Das TKG ist eines von drei großen Gesetzesvorhaben, welche die Bundesregierung bis zur letzten Kabinettssitzung am 16. Dezember vom Tisch haben will. Auch das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sollen noch in diesem Jahr durchgezogen werden, damit sich dann das Parlament damit befassen kann. Bei Wirtschaftsvertretern wird der Unmut über die extrem kurzen Fristen zur Stellungnahme unterdessen immer größer.

"Es geht nur noch darum, die Gesetze noch in diesem Jahr durchs Kabinett zu bringen", kritisiert Klaus Landefeld vom eco-Verband. "Das ist Ausdruck bloßer gesetzgeberischer und politischer Hilflosigkeit wie hier vor dem Ende dieser Legislaturperiode agiert wird." Auch der Breko warnt vor zu viel Eile. "Diese drei für die Telekommunikationsbranche so wichtigen Gesetzesvorhaben ohne eine angemessene Beteiligung der Branche durchzuwinken, halten wir für sehr kritisch", sagte Albers.

Auch Vertreter der Opposition sehen das Hauruck-Verfahren kritisch. Digitalexpertin Anke Domscheit-Berg von der Linken spart auf Twitter nicht mit deutlichen Worten: "Was für eine haarsträubende Missachtung demokratischer Prozesse!", meint Domscheit-Berg. "Weder Fachleute der Verbände noch das Parlament können sich wenigen Tagen ein hinreichendes Bild machen. Das ist eine bodenlose Frechheit!"

(vbr)