EuGH erklärt Abgas-Software in Dieselwagen für illegal

Die Chancen für Klagen gegen Hersteller manipulierter Autos dürfte ein Urteil des EuGh verbessern: Es erklärte die dazu benutzte Steuer-Software für illegal.

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Auspuff, VW, Volkswagen, Abgas-Skandal
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Von
  • dpa

Fünf Jahre nach Beginn des Abgasbetrugs durch Volkswagen hat der Europäische Gerichtshof eine umstrittene Software zur Schönung von Abgaswerten bei Zulassungstests für illegal erklärt. Das Urteil fiel am Donnerstag (17. Dez. 2020) in Luxemburg. Diese Entscheidung könnte die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Wagen deutlich stärken. (Rechtssache C-693/18)

Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.

Im September 2015 war aufgeflogen, dass Volkswagen mit einer eigens geschriebenen Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft. Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Fall aus Frankreich, wo gegen einen Hersteller wegen arglistiger Täuschung ermittelt wird. Dieser wird in den Gerichtsakten nur mit "X" bezeichnet. Volkswagen hat jedoch bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht.

Im Kern ging es um die Bewertung der Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird. Während der Tests arbeiten sowohl die Abgasrückführung zur Minderung schädlicher Abgasbestandteile bei der Verbrennung als auch die Abgasnachbehandlung korrekt. Im Labor stimmen damit die Schadstoffwerte. Auf der Straße hingegen laufen Abgasrückführung und Abgasnachbehandlung aber gedrosselt. Der Effekt ist mehr Motorleistung und ein geringerer Verbrauch von Harnstoff. Allerdings wird so mehr Stickoxid ausgestoßen als erlaubt.

Der EuGH hatte im Wesentlichen zwei Fragen zu klären: Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme?

Die zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte letztere Frage in ihrem Gutachten zum Fall im Frühjahr eindeutig verneint. Der EuGH folgte dieser Einschätzung nun.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
)

(fpi)