Verbraucherschutzverband mahnt Clubhouse wegen gravierender Mängel ab

Die Live-Podcast-App Clubhouse ist schwer angesagt, aber wie steht es um den Datenschutz? Schlecht, sagen Verbraucherschützer und mahnen die Betreiber ab.

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(Bild: Camilo Concha/Shutterstock.com)

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Anbieter der neuen Social-Media-App Clubhouse wegen gravierender rechtlicher Mängel abgemahnt. Das teilte der Vorstand des VZBV, Klaus Müller, am Mittwoch auf Twitter mit. In einem Schreiben an die Alpha Exploration Co. in Oakland im US-Bundesstaat Kalifornien bemängeln die Verbraucherschützer, dass der Dienst in Deutschland ohne das erforderliche Impressum betrieben werde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutz-Hinweise lägen nicht wie vorgeschrieben auf Deutsch vor, sondern nur auf Englisch.

In der Abmahnung geht es in der Sache aber auch um den Datenschutz. So reklamiere der Clubhouse-Betreiber das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Damit verstoße Clubhouse gegen die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In der Abmahnung an den Betreiber von Clubhouse fordert der VZBV die Abgabe einer "strafbewehrten Unterlassungserklärung".

Sollte die Alpha Exploration Co. in Kalifornien nicht auf die Abmahnung reagieren oder sich weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, könnte der deutsche Verband eine Klage vor dem Landgericht Berlin anstrengen und dort ein Bußgeld verhängen lassen.

Generell wird die App seit ihrem Erscheinen in Deutschland von hiesigen Datenschützern überaus kritisch gesehen. So verstößt Clubhouse etwa nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung. "Nach ersten Erkenntnissen ist die US-App aus Datenschutzperspektive höchst problematisch", sagte Kugelmann am Mittwoch.

Bei der Verwendung von Clubhouse werde von den Nutzern verlangt, "die auf ihrem Gerät gespeicherten Kontaktdaten anderer Personen zur Verfügung zu stellen, ohne dass diese dem zustimmen müssten", erklärte Kugelmann. Zudem sei in keiner Weise transparent, welche Daten die App dauerhaft speichere, etwa Mitschnitte von Gesprächen, und wie diese in Zukunft genutzt würden. "Man weiß als Nutzer nicht, was mit den Daten genau passiert." Er könne den Menschen in nur empfehlen, die Anwendung nicht herunterzuladen und nicht zu verwenden. Auch Bundesdatenschützer Ulrich Kelber hatte bereits Zweifel über die Praktiken der App geäußert.

Clubhouse ist eine Social-Media-App aus den USA, mit der sich die Nutzer an Live-Podcastrunden beteiligen können. Man kann den Zugang zum Adressbuch bei der Anmeldung auch verweigern, dann aber auch keine weiteren Personen einladen. Bislang ist die App nur für iOS verfügbar, eine Android-Version ist mit noch offenem Erscheinungsdatum angekündigt.

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