Abgasbetrug: Verhandlung vor BGH zu Software-Update für VW-Diesel abgesagt

Über ein Software-Update zur Entfernung der berügerischen Abschalteinrichtung in Millionen Dieselmotoren des VW-Konzerns wird vorerst doch nicht entschieden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 27 Kommentare lesen

Das Programm in einem Steuergerät (links oben das für die Einspritzung) konnte in Prüfstandssituationen die Abgasreinigung auf volle Leistung hochregeln. Kunden bezweifeln, dass die Ersatz-Software die Kapazität voll ausschöpft.

(Bild: Volkswagen)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • dpa

Ein höchstrichterliches Urteil zum Software-Update für vom VW-Abgasbetrug betroffene Diesel-Fahrzeuge lässt weiter auf sich warten. Eigentlich wollte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag zu der Frage verhandeln. Nun fällt der Termin aus. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgezogen, teilte der BGH am Freitag mit (Az. VI ZR 513/20). Eine zweite Verhandlung zu möglichen Schadenersatz-Ansprüchen gegen die Konzerntochter Audi soll wie geplant stattfinden (Az. VI ZR 505/19).

Das Software-Update musste nachträglich aufgespielt werden, um die unzulässige Abschalteinrichtung in Millionen Fahrzeugen zu entfernen. Die betrügerische Software ließ die Diesel-Motoren in Tests deutlich weniger giftige Stickoxide ausstoßen als im Straßenverkehr.

Der Kläger hatte Volkswagen vorgeworfen, mit dem Update eine neue unzulässige Technik aktiviert zu haben. Nun schwanke der Schadstoffausstoß je nach Außentemperatur. Auf diese Karte setzen vor Gericht vor allem Diesel-Besitzer, die ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Skandals im Herbst 2015 gekauft haben. Ihnen steht nämlich nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung kein Schadenersatz von Volkswagen zu, denn dem Konzern könne danach keine Täuschung mehr vorgeworfen werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage zuletzt abgewiesen.

Chronologie des Abgas-Skandals (78 Bilder)

Mitte September 2015:  Die US-Umweltschutzbehörde EPA beschuldigt den Volkswagen-Konzern, Diesel-PKWs der Baujahre 2009 bis 2015 mit einer Software ausgestattet zu haben, die die Prüfungen auf US-amerikanische Umweltbestimmungen austrickst. Zu ähnlichen Untersuchungsergebnissen ist auch das California Air Resources Board (CARB) gekommen. Beide Behörden schicken Beschwerden an VW. (Im Bild: Zentrale der EPA in Washington D.C.)
(Bild: EPA
)

Volkswagen war sehr an einer höchstrichterlichen Klärung interessiert und hatte Auswirkungen auf Tausende laufende Verfahren erwartet. Ursprünglich hatte sogar noch ein zweiter Fall zum Software-Update verhandelt werden sollen, hier wurde die Revision schon im Januar zurückgezogen. Der Autokonzern hatte nach eigenen Angaben nicht darauf hingewirkt und mit der Klägerin auch keinen Vergleich geschlossen.

(fpi)