Gericht: Uber-Fahrer in Großbritannien sind Angestellte

Das höchste britische Gericht schafft nach einem jahrelangen Rechtsstreit endlich Klarheit: Uber kann sich nicht länger auf die Vermittlerrolle zurückziehen.

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(Bild: Kevin McGovern/Shutterstock.com)

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Nach einem langjährigen Rechtsstreit hat das höchste britische Gericht entschieden, dass die für den Fahrtdienstvermittler Uber tätigen Fahrerinnen und Fahrer als Angestellte zu gelten haben. Das Urteil des Londoner Supreme Courts vom Freitag bestätigt die Entscheidungen der Vorinstanzen und klärt den Status der britischen Uber-Fahrer damit endgültig. Für Uber und andere Unternehmen der "Gig Economy" könnte das Konsequenzen haben.

Als Angestellte hätten Uber-Fahrer Anspruch auf Mindestlohn und Arbeitgeberleistungen wie bezahlter Urlaub oder Versicherungen. Damit verändert sich die Grundlage von Ubers Geschäftsmodell. Das US-Unternehmen, das in den vergangenen Jahren weltweit expandiert hat, versteht sich selbst als Anbieter einer Vermittlungsplattform, auf der selbstständige Fahrer als Einzelunternehmer ihre Dienste anbieten – und lehnt es daher ab, darüber hinausgehend Arbeitgeberleistungen anzubieten.

Zwei ehemalige Fahrer hatten das Unternehmen verklagt von einem Arbeitsgericht verklagt. Schon die erste Instanz hatte 2016 entschieden, dass die Fahrer als Angestellte gelten müssen. Uber hat das Verfahren über die Berufungsinstanz und den High Court bis vor den Supreme Court weitergeführt, der jetzt das letzte Wort hatte. Das höchste britische Gericht hat Ubers Einwände, die App sei nur eine Vermittlungsplattform für freie Einzelunternehmen, letztinstanzlich zurückgewiesen.

Das Gericht hat bei seiner Entscheidung berücksichtigt, das Uber die Kontrolle über wesentliche Elemente der Dienstleistung hat: Uber legt den Preis fest und entscheidet damit auch über die Verdienstmöglichkeit der Fahrer. Uber setzt den rechtlichen Rahmen mit seinen Beförderungsbedingungen, bei denen die Fahrer keine Mitsprache haben. Uber kann Fahrer sanktionieren, die Fahrten ablehnen oder zu schlechte Bewertungen von Passagieren erhalten. Solche Faktoren wiesen darauf hin, dass Uber-Fahrer dem Unternehmen untergeordnet seien.

Die Kläger feiern das Urteil als entscheidenden Durchbruch und wollen sich nun darum kümmern, dass die betroffenen Fahrer Schadensersatz erhalten. "Das ist ein Win-Win-Win für Fahrer, Passagiere und die Städte", sagte James Farrar, Generalsekretär der an der Klage beteiligten Fahrergewerkschaft ACDU gegenüber der BBC.

Die Fahrer als eigenständige Unternehmer zu behandeln, ist ein Grundstein des Geschäftsmodells von Uber, seinem direkten Konkurrenten Lyft und anderen "Gig Economy"-Startups. Sie vermitteln Fahrten oder Auslieferungstouren an "selbstständige" Fahrer und streichen eine saftige Provision ein, ohne dabei die gleichen Kosten wie ein Transportunternehmen mit festen Mitarbeitern zu haben. An den Finanzmärkten galten Uber & Co. lange als das nächste große Ding.

Uber werde das Urteil "respektieren", sagte Nordeuropa-Chef Jamie Heywood der BBC – etwas anderes bleibt dem Unternehmen auch nicht übrig. Allerdings spielt Heywood die Auswirkungen der Entscheidung herunter: Konsequenzen habe das nur für eine kleine Zahl von Fahrern, die 2016 für das Unternehmen gearbeitet hätten. "Seither haben wir einige signifikante Änderungen an unserem Geschäftsmodell vorgenommen." So reagiert das Unternehmen gerne auf rechtlichen Gegenwind: Den Anforderungen der Gerichte wird mit kleinen Änderungen am Geschäftsprozess entsprochen, aber an der Oberfläche läuft es weiter gehabt.

Auch in anderen Ländern regt sich Widerstand gegen die "Disruption" des öffentlichen Transportwesens durch Start-ups wie Uber. In Deutschland hat das Unternehmen schon zahlreiche Häutungen hinter sich: Nach Gerichtsurteilen, die das jeweils aktuelle Geschäftsmodell für rechtswidrig erklärten, hat Uber seine Vorgehensweise leicht verändert und kann seine Dienste so weiter anbieten. Schuld daran ist auch ein Personenbeförderungsrecht aus dem prädigitalen Zeitalter.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Mit der laufenden Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) will die Bundesregierung auf Initiative von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) den Markt für Anbieter wie Uber oder neue Shuttle-Dienste öffnen und die bestehenden Beschränkungen lockern. Das Vorhaben war in der vergangenen Woche im Bundesrat, der noch Änderungswünsche hat.

Unterdessen haben am Freitag in Berlin mehrere hundert Taxifahrer gegen die geplante Gesetzesnovelle protestiert. Vom Brandenburger zog ein Autokorso durch Berlins Mitte zur CDU-Bundesgeschäftsstelle. "Gib Uber keine Chance" und "Stoppt Scheuer", hieß es auf Transparenten. "Das Taxi-Gewerbe wird sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen und für einen fairen Wettbewerb kämpfen", sagte der Initiator des Protests in Berlin, Erkan Özmen, der dpa. Taxifahrer hatten in den vergangenen Monaten mehrfach in Berlin demonstriert. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen kündigte Demonstrationen in ganz Deutschland an.

(vbr)